Bauen Gemeinde hält an Abstandsregeln fest
Tegernheim will die neuen gesetzlichen Vorgaben durch eine Satzung aushebeln.

Tegernheim.Wo gebaut wird, gibt es oft auch Unstimmigkeiten. Dabei gibt es viele Vorgaben und Regeln. Das Baugesetzbuch und Bebauungspläne geben für ein bestimmtes Gebiet klare Richtlinien vor. Seit Anfang des Jahres sind die Kommunen allerdings gefordert, hier tätig zu werden, denn es gilt, ein neues Abstandsflächenrecht umzusetzen. Im Dezember verabschiedete der Landtag ein Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, das auch die gesetzlichen Abstandsflächen neu regelt. Diese Änderung soll eine dichtere Bebauung ermöglichen und damit den Flächenfraß verringern, sowie zusätzlichen Wohnraum schaffen. Eigentlich hätte diese Regelung erst zum 1. Februar 2022 in Kraft treten sollen, nun wurde dies vorverlegt, was die Gemeinden in einen gewissen Zugzwang versetzt.
In seiner jüngsten Sitzung befasst sich der Tegernheimer Gemeinderat mit diesem Thema, denn nun gilt es entweder die neuen gesetzlichen Abstandsflächen (40 Prozent der Wandhöhe, jedoch mindestens drei Meter) anzuwenden oder eine eigene Satzung mit Festlegungen zur Abstandsflächenregelung zu erlassen.
Jan Kador von der Bauabteilung der Gemeinde hatte für die Gemeinderatsmitglieder einige Skizzen zur Verdeutlichung vorbereitet. Er zeigte die bisherige Abstandsregelung (Abstandsfläche entspricht der Wandhöhe; bei Gebäuden unter 16 Meter Länge kann diese auf zwei Seiten halbiert werden) und stellte die vom Gemeindetag erarbeitete Mustersatzung vor.
Fraktionsübergreifend lautete der Tenor, dass man auf alle Fälle eine zu dichte Bebauung vermeiden wolle und deshalb wohl mit einer Satzung eine eigene Regelung erarbeiten müsse. Auf keinen Fall wolle man die künftigen Bauherren schlechterstellen als bisher. Mehrfach verwies Kador darauf, dass es schwierig werde, hier eine Regelung zu schaffen, zumal auch die Berechnungsvorgaben verändert worden seien. Mit 12:8 Stimmen wurde beschlossen, das neue gesetzliche Abstandsflächenrecht nicht zu akzeptieren und dafür eine örtliche Satzung zu erlassen. Die Verwaltung wird nun einen Vorschlag erarbeiten, der in etwa den alten Abstandsvorgaben entspricht. (lps)
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