Gemeinderatssitzung
Gemeinderat hat einiges besprochen

Der Gemeinderat Sünching traf sich. Besprochen wurde die höheren Friedhofsgebühren, Planung des Sünchinger Markts und mehr.

02.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:50 Uhr
Um kostendeckend zu arbeiten, müssen die Grabgebühren angehoben werden. −Foto: Gabriele Thomann

Die Friedhofsgebühren in Sünching steigen an. Das Büro Kommunalberatung Radlbeck stellte dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die neue Gebührenbedarfsberechnung für den Friedhof vor. Die Grabnutzungsgebühren werden anhand einer modifizierten Äquivalenzziffernkalkulation berechnet. Mit einbezogen werden Betriebs- und kalkulatorische Kosten für die Friedhofsanlage, Urnenstelen, Urnengräber und die Aussegnungshalle. Die Gebühren werden auf die Ruhefrist von zehn Jahren ausgelegt, bei einer Gruft auf 30 Jahre. Der Gemeinderat beschloss ab 1. Juni folgende jährliche Gebühren: Einzelgrab 25 Euro; Doppelgrab 50 Euro; Kindergrab 15 Euro; Dreifachgrab 75 Euro; Vierfachgrab 100 Euro; Urnenerdgrab 80 Euro; Urnenkammer 40 Euro; Gruft 150 Euro; Leichenhausgebühr je Todesfall 150 Euro. Die örtliche Jahresrechnung 2020 wurde geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Der Burschenverein erhält einen Zuschuss von 20 Prozent für die Neuanschaffung von Vereinskleidung.

Diese soll knapp 4.500 Euro kosten. Die Planung für den Sünchinger Markt schreitet voran. Die Musikverträge wurden aus 2020 übernommen. Am Freitag spielen die Hirschlinger Musikanten, am Samstag die HeuBodnBlosn. Den Marktsonntag gestalten die Stadtkapelle Geiselhöring und Trio Voigas. Am Montag spielen die Kerscher Musikanten und abends Kaiserschmarrn. Den Ausklang am Dienstag übernimmt Rotzlöffl. Das Bier liefert in diesem Jahr die Brauerei Eichhofen. Die Maß kostet 9,60 Euro. Die Festzeltküche übernimmt in bewährter Weise die Familie Englberger. Am Marktdienstag soll es ein Musikfeuerwerk geben. Der Volkslauf entfällt. Dafür wird aber die Gewerbeschau wieder ins Leben gerufen. Auch der Volksfestauszug ist geplant. Die Ochsenstraße zwischen Hardt und Schafhöfen ist in einem schlechten Ausbauzustand. Eine Sanierung ist erforderlich. Um einen staatlichen Zuschuss zu erlangen, muss eine Verbesserung eintreten, die nur durch eine Verbreiterung erzielt werden kann. Jetzt wird bei den Anliegern bezüglich einer Grundabtretung angefragt. (ltg)