Entscheidung Gericht stoppt Sinzinger Windräder
Das Verwaltungsgericht hat einem Einspruch gegen den Windpark im Paintner Forst zugestimmt: Der Bebauungsplan ist ungültig.

Sinzing.Der Bebauungsplan für den Windpark Sinzing ist nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) unwirksam. Wie es nun im Paintner Forst in Sachen Windkraft weitergeht, ist völlig offen.
Die Normenkontrollklage des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) gegen den von der Gemeinde Sinzing geplanten Windpark hatte Erfolg. Der VGH stellte Defizite hinsichtlich des geforderten Artenschutzes in dem Gebiet fest.
Jedoch gibt es ohne Bebauungsplan keine Rechtsgrundlage mehr für eine Baugenehmigung der geplanten drei Windräder im Paintner Forst. Vor wenigen Tagen fand der letzte Anhörungstermin beim VGH in München statt. Nun liegt auch das Urteil vor.
Urteil nicht überraschend
Ganz überraschend kam die Entscheidung nicht. Bereits im März teilte der VGH mit, dass er – nach vorläufiger Sicht – die Einwände des VLAB für berechtigt hält. Es spreche vieles dafür, dass der Bebauungsplan an einem sogenannten Ermittlungs- und Bewertungsdefizit in Bezug auf artenschutzrechtliche Belange – konkret der Vogelschutz – leidet.
„Ich denke, dass es grundsätzlich möglich ist, die Windkraftanlagen zu bauen.“
„Das wurde uns ja schon angedeutet, dass das Gericht hier Defizite sieht“, sagt der Sinzinger Bürgermeister Patrick Grossmann nach Bekanntgabe des Urteils. „Dass die Messlatte so hoch gehängt wird, ist für mich unverständlich. Die Frage ist ja auch, wie hoch man artenschutzrechtliche Belange gegenüber dem Ausbau regenerativer Energie gewichtet.“
Auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hatte vor einem Jahr bereits entschieden, dass die Anzahl, Dauer und Durchführung der Vogel- und Artenbeobachtungen nicht den Anforderungen des bayerischen Windenergie-Erlasses (BayWEE) entsprachen. Diese schreiben im Regelfall Beobachtungen an 18 Untersuchungstagen bei guten Beobachtungsbedingungen vor. Das sind warme Tage mit guter Thermik. Zu berücksichtigen seinen auch die unterschiedlichen Aktivitätszeiten von Arten bei Brutbeginn und Fütterungsintervallen. Die geforderten „guten Bedingungen“ waren aber nicht an allen Tagen gegeben.
Das Projekt
-
Windräder:
Die Firma Ostwind wollte drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V126 errichten. Die Anlagen sollten eine Nabenhöhe von knapp 140 Meter haben.
-
Leistung:
Jede Windkraftanlage hätte eine Leistung von 3,3 Megawatt erreichen können und umgerechnet 7700 Haushalte versorgt.
Wie es nun weitergeht, kann der Sinzinger Bürgermeister kurz nach Bekanntwerden des Urteils noch nicht sagen. Eine neue Bauleitplanung sei sehr aufwendig. Es werden nun Gespräche mit dem Investor, der Regensburger Firma Ostwind Erneuerbare Energie, folgen. „Ich bin den regenerativen Energien gegenüber sehr aufgeschlossen. Daran hat sich nichts geändert“, sagt Grossmann. „Ich denke, dass es grundsätzlich möglich ist, die Windkraftanlagen zu bauen.“
Auch die Firma Ostwind, die den Windpark errichten will, weiß kurz nach dem Urteil noch nicht, wie es weitergeht. „Wir werden die Entscheidung des VGH jetzt juristisch prüfen und insbesondere dahingehend auswerten, welche Gründe letztendlich zur Aufhebung des Bebauungsplans geführt haben“, erklärt Ostwind-Pressesprecher Christoph Markl-Meider. „Auf Basis dieser Erkenntnisse werden wir die weiteren Möglichkeiten für das Projekt sondieren.“ Dazu wolle sich Ostwind in den nächsten Tagen noch äußern.
Im Jahr 2018 hatte der Sinzinger Gemeinderat für das seit 2012 geplante Projekt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Windpark Sinzing“ vom März des gleichen Jahres als Satzung beschlossen und den Bebauungsplan im Juli bekannt gemacht. Der Bebauungsplan hätte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung Windräder durch den Investor Ostwind schaffen sollen. Nach der Bekanntgabe im Juli 2018 hatte sich der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan gewandt.
Nittendorfer Klage gescheitert

Kurz vor der jetzt verkündeten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs war noch die Klage der Gemeinde Nittendorf abgewiesen worden. Die Nachbargemeinde hatte ebenfalls den Bebauungsplan mit Normenkontrollantrag im Oktober 2018 angegriffen. Der VGH hatte in diesem ersten Urteil noch im Sinne der Gemeinde Sinzing entschieden: Die geplante Windkraftanlage wird nach Aussage des Gerichts die städtebauliche Entwicklung Nittendorfs nicht beeinträchtigen.
Unter anderem war es um einen befürchteten Schattenwurf durch die Windräder gegangen. Auch deswegen will Großmann mit der Nachbargemeinde ins Gespräch gehen, falls es neue Pläne gibt. Auch die eigenen Bürger sollen in mögliche weitere Planungen miteinbezogen werden.
Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Regensburg.