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Entscheidung Gericht stoppt Sinzinger Windräder

Das Verwaltungsgericht hat einem Einspruch gegen den Windpark im Paintner Forst zugestimmt: Der Bebauungsplan ist ungültig.
Von Jan-Lennart Loeffler

Von Jan-Lennart Loeffler 26. Juli 2020 04:30 Uhr
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Im Paintner Forst sollten sich nach dem Willen der Gemeinde Sinzing und der Firma Ostwind Windräder drehen.
Im Paintner Forst sollten sich nach dem Willen der Gemeinde Sinzing und der Firma Ostwind Windräder drehen. Foto: Loeffler

Sinzing.Der Bebauungsplan für den Windpark Sinzing ist nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) unwirksam. Wie es nun im Paintner Forst in Sachen Windkraft weitergeht, ist völlig offen.

Die Normenkontrollklage des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) gegen den von der Gemeinde Sinzing geplanten Windpark hatte Erfolg. Der VGH stellte Defizite hinsichtlich des geforderten Artenschutzes in dem Gebiet fest.

Jedoch gibt es ohne Bebauungsplan keine Rechtsgrundlage mehr für eine Baugenehmigung der geplanten drei Windräder im Paintner Forst. Vor wenigen Tagen fand der letzte Anhörungstermin beim VGH in München statt. Nun liegt auch das Urteil vor.

Urteil nicht überraschend

Ganz überraschend kam die Entscheidung nicht. Bereits im März teilte der VGH mit, dass er – nach vorläufiger Sicht – die Einwände des VLAB für berechtigt hält. Es spreche vieles dafür, dass der Bebauungsplan an einem sogenannten Ermittlungs- und Bewertungsdefizit in Bezug auf artenschutzrechtliche Belange – konkret der Vogelschutz – leidet.

„Ich denke, dass es grundsätzlich möglich ist, die Windkraftanlagen zu bauen.“

Patrick Grossmann, Bürgermeister von Sinzing

„Das wurde uns ja schon angedeutet, dass das Gericht hier Defizite sieht“, sagt der Sinzinger Bürgermeister Patrick Grossmann nach Bekanntgabe des Urteils. „Dass die Messlatte so hoch gehängt wird, ist für mich unverständlich. Die Frage ist ja auch, wie hoch man artenschutzrechtliche Belange gegenüber dem Ausbau regenerativer Energie gewichtet.“

Beschluss

Baustopp für den Windpark Sinzing

Das Verwaltungsgericht hat Zweifel an der artenschutzrechtlichen Prüfung. Geklagt hatte der Verein für Landschaftspflege.

Auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hatte vor einem Jahr bereits entschieden, dass die Anzahl, Dauer und Durchführung der Vogel- und Artenbeobachtungen nicht den Anforderungen des bayerischen Windenergie-Erlasses (BayWEE) entsprachen. Diese schreiben im Regelfall Beobachtungen an 18 Untersuchungstagen bei guten Beobachtungsbedingungen vor. Das sind warme Tage mit guter Thermik. Zu berücksichtigen seinen auch die unterschiedlichen Aktivitätszeiten von Arten bei Brutbeginn und Fütterungsintervallen. Die geforderten „guten Bedingungen“ waren aber nicht an allen Tagen gegeben.

Das Projekt

  • Windräder:

    Die Firma Ostwind wollte drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V126 errichten. Die Anlagen sollten eine Nabenhöhe von knapp 140 Meter haben.

  • Leistung:

    Jede Windkraftanlage hätte eine Leistung von 3,3 Megawatt erreichen können und umgerechnet 7700 Haushalte versorgt.

Wie es nun weitergeht, kann der Sinzinger Bürgermeister kurz nach Bekanntwerden des Urteils noch nicht sagen. Eine neue Bauleitplanung sei sehr aufwendig. Es werden nun Gespräche mit dem Investor, der Regensburger Firma Ostwind Erneuerbare Energie, folgen. „Ich bin den regenerativen Energien gegenüber sehr aufgeschlossen. Daran hat sich nichts geändert“, sagt Grossmann. „Ich denke, dass es grundsätzlich möglich ist, die Windkraftanlagen zu bauen.“

Auch die Firma Ostwind, die den Windpark errichten will, weiß kurz nach dem Urteil noch nicht, wie es weitergeht. „Wir werden die Entscheidung des VGH jetzt juristisch prüfen und insbesondere dahingehend auswerten, welche Gründe letztendlich zur Aufhebung des Bebauungsplans geführt haben“, erklärt Ostwind-Pressesprecher Christoph Markl-Meider. „Auf Basis dieser Erkenntnisse werden wir die weiteren Möglichkeiten für das Projekt sondieren.“ Dazu wolle sich Ostwind in den nächsten Tagen noch äußern.

Umwelt

Die Windkraft spaltet die Gemeinden

Die Nittendorfer Bürgerinitiative „Gegenwind“ gab ein Paket mit 753 Einwänden gegen den geplanten Windpark Sinzing ab.

Im Jahr 2018 hatte der Sinzinger Gemeinderat für das seit 2012 geplante Projekt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Windpark Sinzing“ vom März des gleichen Jahres als Satzung beschlossen und den Bebauungsplan im Juli bekannt gemacht. Der Bebauungsplan hätte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung Windräder durch den Investor Ostwind schaffen sollen. Nach der Bekanntgabe im Juli 2018 hatte sich der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan gewandt.

Nittendorfer Klage gescheitert

In der Nähe von Beratzhausen wurde bereits diese Windkraftanlage errichtet. Die Sinzinger Pläne sind nun vom VGH gestoppt.
In der Nähe von Beratzhausen wurde bereits diese Windkraftanlage errichtet. Die Sinzinger Pläne sind nun vom VGH gestoppt. Foto: Armin Weigel/picture alliance / dpa

Kurz vor der jetzt verkündeten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs war noch die Klage der Gemeinde Nittendorf abgewiesen worden. Die Nachbargemeinde hatte ebenfalls den Bebauungsplan mit Normenkontrollantrag im Oktober 2018 angegriffen. Der VGH hatte in diesem ersten Urteil noch im Sinne der Gemeinde Sinzing entschieden: Die geplante Windkraftanlage wird nach Aussage des Gerichts die städtebauliche Entwicklung Nittendorfs nicht beeinträchtigen.

Umwelt

Der Energiewende fehlt ein Masterplan

Die Umsetzung der Energiewende stockt. Wo Klimaschutz auf Heimat trifft, gibt es oft Konflikte, auch in Ostbayern.

Unter anderem war es um einen befürchteten Schattenwurf durch die Windräder gegangen. Auch deswegen will Großmann mit der Nachbargemeinde ins Gespräch gehen, falls es neue Pläne gibt. Auch die eigenen Bürger sollen in mögliche weitere Planungen miteinbezogen werden.

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Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Regensburg.

Jan-Lennart Loeffler

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