Ab 1. Mai knallt’s im Wald, dann ist die Jagd auf Böcke und Schmalrehe eröffnet. Diese Regel ist seit gut zwei Jahrzehnten Tradition. In Einzelfällen aber darf es schon zwei Wochen vorher knallen, nämlich dann, wenn der Wildverbiss sehr hoch ist und das Landratsamt für diese Reviere per Einzelverfügung eine Schonzeitverkürzung erlässt. Und in elf von den 15 Hegegemeinschaften ist der Wildverbiss zu hoch oder viel zu hoch. Es muss also mehr geschossen werden.
Weil die Verbisssituation „dramatisch“ sei, wie Cornelius Bugl vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bestätigt,...