Eine einfache Angelegenheit ist das neue Umsatzsteuerrecht wahrlich nicht, wie auf der Gemeinderatssitzung in Wiesent klar wurde. Dennoch fasste es Kämmerer Thomas Rottbauer für alle verständlich zusammen. „Die Kommunen sind an sich vollkommen umsatzsteuerpflichtig und gelten als Unternehmer“, führte er über die Änderungen zum 1. Januar kommenden Jahres aus. Denn dann wird das EU-Recht in nationales Recht umgewandelt und behandelt die Gemeinden steuerlich wie Firmen.
Zwangsläufig bedeutet das nicht, dass für alle Dienstleistungen einer Kommune die Umsatzsteuer berechnet werden muss. Jedoch...