Boden
Muna wird auf Altlasten untersucht

Das Gelände des ehemaligen Munitionsdepots Schierling sowie das Umfeld wird deswegen von 16. April bis 8. Mai gesperrt.

12.04.2018 | Stand 16.09.2023, 6:09 Uhr

Ein Bunker auf dem Muna-Gelände bei Schierling. Das 176 Hektar große Gebiet wird auf Altlasten untersucht. Foto: Wallner

Um festzustellen, ob auf dem Gelände des ehemaligen Munitionshauptdepots Schierling (Muna) schädliche Bodenveränderungen stattgefunden haben, bedarf es dort weiterer Altlastenuntersuchungen. Diese finden vom 16. April bis voraussichtlich 8. Mai statt und erstrecken sich nicht nur auf das ohnehin abgesperrte Muna-Gelände selbst, sondern beziehen auch das nähere Umfeld mit ein. Deshalb müssen im genannten Zeitraum dort Sperrbereiche eingerichtet werden, die auch mit Zufahrts- und Zutrittsbeschränkungen bei den Forst- und Feldwegen verbunden sind.

Sperrungen erfolgen abschnittsweise

Die von den Sperrbereichen betroffenen Grundstückseigentümer wurden von der Firma, die die Untersuchungen durchführt, vorab informiert. Die Sperrungen sind ausgeschildert und werden abschnittsweise je nach Arbeitsablauf und -fortschritt erfolgen. Für die drei Wochen gilt das Betretungsverbot daher immer nur für den jeweiligen Sperrbereich, nicht also immer für den gesamten Untersuchungsbereich. Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten, sollten sich am besten an den Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen orientieren. Voraussichtlich am 8. Mai können die Arbeiten abgeschlossen und die Nutzungsbeschränkungen wieder aufgehoben werden. Nachdem der größte Teil der Fläche der Muna auf dem Gebiet des Landkreises Regensburg liegt, wurde für Untersuchungsgebiete, die räumlich sowohl den Landkreis Regensburg als auch den Landkreis Kelheim betreffen, festgelegt, dass in diesem Fall das Landratsamt Regensburg die Federführung übernimmt. Dabei erfolgt stets eine enge Abstimmung mit dem Landratsamt Kelheim und den Wasserwirtschaftsämtern Regensburg und Landshut.

Was und wie wird untersucht?

Der gesetzliche Untersuchungsauftrag für Altlasten ergibt sich aus dem Bodenschutzrecht. Demzufolge muss im Rahmen der sogenannten Amtsermittlung das zuständige Wasserwirtschaftsamt in Absprache mit dem zuständigen Landratsamt eine Erstuntersuchung, die sogenannte orientierende Untersuchung, durchführen. Dies ist nötig, um abzuklären, ob sich bei der Altlast der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung bestätigt. Diese Vorgehensweise entspricht der üblichen Praxis, wie sie bei allen Altlastenverdachtsflächen angewandt wird. Allerdings haben sich bei der Muna Schierling aufgrund der Größe und historischen Nutzung viele Verdachtsflächen ergeben, von denen nun noch die letzten 13 untersucht werden müssen, davon acht im Rahmen der orientierenden Untersuchung. Der Boden und auch das Grundwasser werden auf chemische Bestandteile untersucht, vor allem auf solche, wie sie bei den jeweiligen Verdachtsflächen angefallen sein könnten. Für die einzelnen Teilflächen werden spezifische Untersuchungsprogramme festgelegt, bei denen dann Baggerschürfen durchgeführt oder Oberbodenmischproben genommen werden.

Wie geht es dann weiter?

Vom Ergebnis der Untersuchungen hängt es ab, ob entweder entsprechend den gesetzlichen Vorgaben weitere detailliertere Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder ob festgestellt werden kann, dass der Verdacht der schädlichen Bodenveränderung für den untersuchten Bereich als ausgeräumt betrachtet werden kann.

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