Dieser Beschluss stellt die Rechtsgrundlage für den Bau des Mittelbahnsteiges samt barrierefreiem Zugang per Fußgängerunterführung dar. Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Planunterlagen können im Eisenbahnbundesamt Nürnberg und in der VG Sünching vom 23. November bis 7. Dezember eingesehen werden. Die Gemeinde bittet um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (09480) 9380-14.