Pandemie
Neue Corona-Regeln im Landkreis

Ab Sonntag, 7. November, gelten neue Corona-Regelungen im Landkreis Regensburg. Das sind die neuen Maßnahmen.

06.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:14 Uhr
Als Maskenstandard gilt nun wieder die FFP2-Maske. −Foto: Armin Weigel/dpa

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 5. November die angekündigten Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen durch Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt. Die Neureglungen treten am 6. November in Kraft. Weil landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit COVID-Infizierten belegt sind, gelten bereits ab dem 7. November landesweit die neuen Regelungen der gelben Krankenhausampel.

Auch für den Landkreis Regensburg gelten ab 7. November folgende landesweite Regelungen der gelben Krankenhausampel wie das Regensburger Landratsamt am Samstag mitteilte:

Maskenpflicht in der Schule

Nach den Herbstferien wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt. Das heißt Maskenpflicht am Platz und unabhängig vom Mindestabstand. Die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

FFP2-Maske ist wieder Standard

Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln, das heißt: Stoffmasken in der Grundschule, in allen anderen Schulen medizinische Masken.

Gelbe Ampel: 3G-Plus statt 3G

Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtgeimpfte Personen können damit nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Aktuell ist ein PCR-Test, solange er weniger als 48 Stunden alt ist. Konkret handelt es sich um folgende Veranstaltungen und Einrichtungen: öffentliche und private Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios. Auch der Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist von dieser Regelung betroffen. In der Gastronomie, Beherbergungswesen gilt die Regelung ebenso wie bei Flusskreuzfahrten und zoologischen und botanischen Gärten. In Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr gilt ab Sonntag ebenfalls 3G-Plus. Betroffen sind von der Regelung außerdem: Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, Messen, Volksfeste, und Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen, Besuche von Patienten oder Bewohnern in Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Hier gilt weiter 3G

Ausgenommen hiervon sind die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

Beibehalten werden auch die Regeln für Gottesdienste und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Hier ist 3G zu beachten oder die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen, gewahrt bleibt.

2G für Clubs und Freizeiteinrichtungen

Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G; ebenso für Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen der Gastronomie und Musikveranstaltungen in geschlossenen Räumen der Gastronomie.

Verstärkte Schwerpunktkontrollen

Die Einhaltung der 3G, 3G plus und 2G-Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen soll durch verstärkte Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen sichergestellt werden.