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Pandemie Neue Impftermine ab Freitag

Ab 15. Januar können wieder Termine zur Corona-Impfung ausgemacht werden. Die Anmeldung ist dann auch telefonisch möglich.

11. Januar 2021 08:47 Uhr
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Im Landkreis Regensburg gibt es ab Freitag wieder Impftermine für sogenannte „erstpriorisierte Personen“.
Im Landkreis Regensburg gibt es ab Freitag wieder Impftermine für sogenannte „erstpriorisierte Personen“. Foto: Soeren Stache/dpa

Regensburg.Ab 15. Januar kann für Landkreisbürger voraussichtlich wieder eine begrenzte Anzahl an Online-Terminen angeboten werden. Das teilt das Landratsamt Regensburg mit.

Terminvereinbarung auch per Telefon

Die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage des Landkreises Regensburg wird am 15. Januar, 8.30 Uhr, freigeschaltet.

Pandemie

Inzidenzwert für Regensburg gesunken

Das RKI meldet für die Stadt 62,7 Corona-Infektionen binnen sieben Tagen je 100 000 Einwohner, im Landkreis 58,2.

Wer keine Möglichkeit hat, sich online anzumelden, kann ebenfalls ab 15. Januar, 8.30 Uhr, in der BRK-Koordinierungsstelle unter der (09 41) 40 09-4 44 anrufen. Um lange Wartezeiten bei einer telefonischen Anmeldung in der Koordinierungsstelle zu vermeiden, wird darum gebeten, dass nur diejenige diesen Service nutzen, die tatsächlich keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren.

Pandemie

Weitere Fälle im Pflegeheim

Bislang verlief der Corona-Ausbruch in der Wörther Senioreneinrichtung glimpflich. Nur zwei Bewohner zeigen Symptome.

Die online und telefonisch vereinbarten Impftermine am Impfzentrum Landratsamt werden voraussichtlich am 20. / 21. / 25. / 26. / 27. / 28. / 29. Januar stattfinden, und zwar jeweils durchgehend von 8 bis 16.30 Uhr.

Hohe Nachfrage nach Terminen

Die BRK-Koordinierungsstelle möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die letzten Termine innerhalb kurzer Zeit ausgebucht waren. Dies kann auch am 15. Januar wieder der Fall sein, nachdem die Anzahl der Termine abhängig ist von den Impfstoff-Lieferungen. Dennoch soll der Personengruppe der mobilen über 80jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger diese Zusatz-Möglichkeit angeboten werden. Aufgrund der derzeit noch begrenzten Impfstoff-Verfügbarkeit wird um Verständnis gebeten, dass zuerst die über 2.000 Bewohner in den Heimen versorgt werden müssen.

Ab 25. Januar Terminvergabe über BayIMCO

Voraussichtlich ab 25. Januar startet die bayernweit einheitliche Registrierung und Terminvereinbarung über das Programm BayIMCO für die Landkreis-Impfzentren. Dann können online als auch telefonisch Impftermine vergeben werden, und zwar beginnend ab 8. Februar. Die Vergabe dieser Termine orientiert sich an der Zugehörigkeit zur ersten Priorisierungsgruppe.

Aktueller Stand der Impfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen

Bis 15. Januar können voraussichtlich die Erstimpfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis soweit abgeschlossen werden, dass bereits ab 18.01.2021 dann mit den Zweitimpfungen in den Heimen begonnen werden kann.

Hintergrund „Erstpriorisierte Personengruppe“

In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. Dezember 2020 wurde in den §§ 2 bis 4 die Priorisierung festgelegt.

Mit höchster Priorität haben demnach folgende Personen Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Regensburg.

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