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Bildung Öffnung für Kitas und Präsenzunterricht

Dank der guten 7-Tage-Inzidenz startet im Landkreis Regensburg wieder Präsenz- bzw. Wechselunterricht.

19. Februar 2021 12:50 Uhr
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Bleiben die Inzidenzzahlen unter 100, dürfen die Kitas im Landkreis wieder öffnen.
Bleiben die Inzidenzzahlen unter 100, dürfen die Kitas im Landkreis wieder öffnen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Regensburg.Die 7-Tage-Inzidenz macht es möglich: Am 22. Februar startet im Landkreis Regensburg wieder der Präsenzunterricht beziehungsweise Wechselunterricht. Dies gab die Pressestelle des Landkreises Regensburg bekannt. Zudem können Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen wieder öffnen und Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wieder stattfinden.

Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis nicht über dem Wert von 100 liegt. Stand heute, Freitag, 19. Februar, beträgt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Regensburg 58,7 (RKI-dashboard), und es ist laut Landkreis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die 7-Tage-Inzidenz auch am Montag, 22. Februar, unter dem Wert von 100 liegen wird.

Wo gibt es Präsenzunterricht?

Im Landkreis Regensburg ist daher ab Montag an folgenden Schulen und in folgenden Jahrgangsstufen wieder Präsenzunterricht:

  • Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen
  • Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren mit Förderschwerpunkten
  • Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
  • Abschlussklassen

Voraussetzung dafür ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist in den Wechselunterricht überzugehen.

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter der Voraussetzung zulässig, dass die Träger ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines Rahmenhygieneplans (wurde von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt) ausarbeitet, das auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Betreuung darf nur in festen Gruppen erfolgen, einrichtungsspezifische Anforderungen und Umstände vor Ort sind zu berücksichtigen.

Mindestabstand durchgehend einhalten

Für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform gilt wie für die Schulen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Soweit dies nicht gewährleistet ist, besteht Maskenpflicht, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen. Sollte die Einhaltung des Mindestabstands aufgrund der Art und Weise des Unterrichts nicht möglich sein, sind geeignete und gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Betreiber muss auf Verlangen ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Regensburg.

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