Auch 5. Impfung möglich
Omikron-Impfstoffe im Landkreis Regensburg verfügbar

28.09.2022 | Stand 28.09.2022, 10:50 Uhr

ür Grundimmunisierungen sind weiterhin nur die „Original“-Impfstoffe zugelassen. −Symbolbild: dpa

Am Dienstag ist das von BioNTech an die Omikron-Varianten angepasste Vakzin „Comirnaty Omicron BA.4-5“ im Impfzentrum des Landkreises Regensburg in der Altmühlstraße 1 in Regensburg eingetroffen. Das teilte der Landkreis am Mittwoch mit.



Ab sofort kann der Impfstoff also für Auffrischungsimpfungen zur Anwendung kommen. Für Grundimmunisierungen sind weiterhin nur die „Original“-Impfstoffe zugelassen.

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„Sich jetzt mit einem der an die Omikron-Varianten angepassten Vakzin impfen zu lassen, ist eine gute Möglichkeit, sich in den nächsten Wochen und Monaten nicht mit dem Virus zu infizieren beziehungsweise mit hoher Wahrscheinlichkeit, im Falle der Infektion, einen milden Verlauf zu haben“, so der ärztliche Leiter des Impfzentrums, Josef Stadler, Facharzt für Allgemeinmedizin.

Angepasste Vakzine mehrerer Hersteller verfügbar

Neben dem ganz frisch zugelassenen Vakzin „Comirnaty Omicron BA.4-5“ von BioNTech habe man im Impfzentrum auch die bereits vor wenigen Wochen zugelassenen angepassten Vakzine von Moderna „Spikevax Omicron BA.1“ und BioNTech „Comirnaty Omicron BA.1“ weiterhin im Kühlschrank, so Stadler. Zudem hat das Impfzentrum des Landkreises Regensburg auch das Vakzin des österreichischen Pharmakonzerns Valenav Austria GmbH „Valneva“ vorrätig.

Dieses ist allerdings nur für Impfwillige von 18-50 Jahren zugelassen. „Wir können mit dem aktuellen Portfolio an Vakzinen Impfwillige ab fünf Lebensjahren individuell mit einem guten Impfangebot versorgen“, so Stadler weiter.

6-Monatsabstand zwischen Impfungen gilt weiterhin

Schließlich weisen die Verantwortlichen des Impfzentrums des Landkreises Regensburg noch darauf hin, dass es seitens der Ständigen Impfkommission für besonders gefährdete Personen (etwa Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) als sinnvoll eingestuft wird, nach dem 4. Ereignis (zum Beispiel 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (also eine fünfte) Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sei abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen). Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion.

Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden. Hierfür stehen die im Impfzentrum tätigen Ärzte, ebenso wie für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen vorerst weiterhin ohne Terminvereinbarung von Montag bis Freitag (ohne Feiertage) jeweils in der Zeit von 9.45 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Zu den Impfungen sollte, wie bisher auch schon, der amtliche Lichtbildausweis und das Impfbuch mitgebracht werden. Schön wäre es auch, so Stadler, wenn die bisherigen Impfzertifikate vorgelegt werden können.

− red