Zone 30 und Radstreifen
Radfahren in Zeitlarn soll sicherer werden

08.08.2022 | Stand 15.09.2023, 4:08 Uhr
Peter Czommer
Ein Experte beriet den Gemeinderat zur Sicherheit der Fahrradfahrer in Zeitlarn. −Foto: Czommer

Das Radeln in Zeitlarn soll sicherer werden. Deshalb diskutiert der Gemeinderat über Fahrradschutzstreifen und 30 km/h-Zonen.„Der Schutzstreifen für Radfahrer weist in Zeitlarn die sogenannte Regelbreite auf. Damit können ihn die Radfahrer innerorts durchgehend befahren“, erklärte Klaus Wörle vom ADFC in der Gemeinderatssitzung im Gemeindezentrum Zeitlarn. Die effektivste Alternative für einen Schutzstreifen wäre die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts. Wörle hatte auf Einladung der Verwaltung die Situation vor Ort eingesehen und berichtete in der Sitzung.

Wegen der Einmündungen von Seitenstraßen sei der Streifen zwar nicht durchgehend gekennzeichnet. Jedoch könne die Gemeinde an diesen Stellen Piktogramme anbringen.

Schutzstreifen bleibt vorerst bestehen

Wörle versuchtedie Bedenkenträger im Gremium zu überzeugenund bekräftigte seine Ausführungen: „Linksseitiger Verkehr ist rechtswidrig“, betonte er zum Staunen der Gemeinderäte. In den gängigen Verwaltungsvorschriften sei er zwar angeführt, jedoch immer mit dem Hinweis, dass er mit Gefahren verbunden ist. Klagen gegen linksseitige Radwege würden von den Gerichten erwiesenermaßen zugelassen. Sie endeten generell zugunsten der Kläger.

In Baden-Württemberg zum Beispiel seien die Regelwerke bereits auf aktuellerem Stand. Darin würden nach heutigen Erfordernissen alle Verkehrsteilnehmer ausreichend Berücksichtigung finden – mit dem Ziel, der Bevölkerung den erforderlichen Lärmschutz zu gewährleisten und die Schadstoffbelastung zu verringern. Schließlich gebe es noch als effektivste Variante, die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer innerorts selbst auf Staatsstraßen zu beschränken. Den Schutzstreifen hatte die Gemeinde auf Vorschlag des Landratsamtes als zuständige Verkehrsbehörde mitgetragen, nachdem beide gemeinsam mit der PI Neutraubling und dem Staatlichen Straßenbauamt am 31. Mai 2021 eine Verkehrsschau vorgenommen hatten. Anlass war der derzeit vorhandene kombinierte Fuß- und Radweg. Auf ihm kam es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr durch die in beiden Richtungen fahrenden Radler. Als nächstes ist von der Verwaltung geplant, den Streifen bis zum Kreisverkehr zu verlängern um ihn dort wieder auf den Radweg zu führen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die probeweise Beibehaltung des Fahrrad-Schutzstreifens für ein weiteres Jahr nach Fertigstellung des Kreisverkehrs und Verlängerung des Schutzstreifens bis zum Kreisverkehr beschlossen.

Bleibt Tempo 30 an der Grundschule?

Im Gemeinderat wurdeaußerdem die Abschaffung der temporären 30 km/h-Zonean der Grundschule Zeitlarn diskutiert. „Von allen Seiten strömen zu Unterrichtszeiten Schüler zur Schule, zu Fuß, mit Fahrrädern oder auf Rollern.“ Die Hauptstraße sei zum „Hop on Hop off-Parkplatz“ geworden, beim Feuerwehrgerätehaus sei die Lage sehr angespannt, schilderte Gemeinderätin Verena Kronschnabl eindringlich die Situation. Sie ist Mutter zweier schulpflichtiger Kinder. Es gibt dort keine Ampelanlage. Seit die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist, habe sich die Lage deutlich entspannt.

An einer durch die Grundschule initiierten Elternbefragung haben 196 Eltern teilgenommen. 88 Prozent sprachen sich für den Fortbestand der Geschwindigkeitsbegrenzung aus. „Weitere Bürger haben sich per Mail für den Fortbestand eingesetzt“, berichtete Bürgermeisterin Andrea Dobsch.

Nach einer Verkehrsschau am 31. Mai 2021 hatte das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet: Sie wurde von der Gemeinde gestützt. Nach Meinung der Verwaltung hat sich die Geschwindigkeitsreduzierung bewährt. Vorgebrachte Bedenken und Forderungen auf Abschaffung seien unbegründet. Die Fraktionen waren sich einig, dass grundsätzlich die Ausweitung von Tempo 30 im Ortsbereich erstrebenswert sei. Die CSU zog ihren Antrag auf Abschaffung der Geschwindigkeitsreduktion in der Sitzung zurück.