Donaustauf
Solaranlage gewinnt gegen Denkmalschutz

Der historische Ortskern liegt den Verantwortlichen für die Baupolitik in Donaustauf besonders am Herzen.

21.01.2021 | Stand 16.09.2023, 4:39 Uhr
Petra Schmid
Auf dem Dach soll eine Solaranlage installiert werden −Foto: Theresia Luft

Die Maxstraße, ehemalige Hauptader und Geschäftsstraße, ist Teil des denkmalgeschützten Ensemblegebiets. In den vergangenen Jahren gewährte der Marktrat die eine oder andere Ausnahme und auch Gebäude wurden teilweise durch einen angepassten Neubau ersetzt. Da diese Eingriffe sich häuften und die Denkmalschutzbehörde hier monierte, wurde man tätig und arbeitet an einem Denkmalschutzkonzept, das in Zukunft wohl auch als verbindliche Satzung erlassen werden soll.

Nun hatte der Bau- und Planungsausschuss des Marktes Donaustauf einen Antrag auf der Tagesordnung, der in diese Thematik fällt. Der Eigentümer des Anwesens an der Maxstraße 42 möchte nämlich eine Photovoltaikanlage installieren und stellte einen entsprechenden Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis. Der Antragsteller möchte auf dem Ost-Dach des historischen Hauses eine Solaranlage errichten, stellte Ausschussvorsitzender und Zweiter Bürgermeister Wolfgang Weigert das Thema vor.

Zu dem Antrag habe Ortsheimatpfleger Jenö Mihalyi eine Stellungnahme verfasst, informierte Weigert weiter. Der Heimatpfleger teile mit, dass aus seiner Sicht nichts dagegen spreche, denn das Dach und somit die Photovoltaikanlage sei nicht einsehbar. Mihalyi habe sich ein persönliches Bild davon gemacht, auch die Sicht von der Burgruine geprüft und festgestellt, dass es keine Sichtverbindung gebe. Lediglich von der sogenannten Bastionsmauer aus sei der Dachteil, auf dem die Solaranlage installiert werden soll, einsehbar. Allerdings sei diese Stelle nicht für die Besucher der Burgruine freigegeben, zitierte Weigert den Ortsheimatpfleger. Die Denkmalschutzbehörde habe sich ein Bild von der Situation gemacht und keine Einsprüche erhoben, informierte Weigert weiter.

Seiner persönlichen Ansicht nach solle man auch Hauseigentümern im geschützten Ensemblebereich die Möglichkeit einräumen, erneuerbare Energie zu nutzen, so weit dies im Rahmen des Denkmalschutzes möglich sei. Im Falle dieses Antrags könne man sagen, dass die Eigentümer ihr historisches Gebäude mit dem nötigen Gespür behandeln würden und eine Dachfläche ausgewählt hätten, die für die Nutzung mit einer Photovoltaikanlage in Betracht käme, fasste Weigert zusammen.

Brigitte West, die in der vergangenen Legislaturperiode den Bauausschuss leitete, sprach sich ebenfalls für den Antrag aus. West hob hervor, dass man gerade zu Zeiten des Klimawandels einen solchen Antrag nicht ablehnen solle, auch wenn das Gebäude im Ensembleschutzgebiet sei. Auch das Kommunale Denkmalschutzkonzept befasse sich mit der Thematik, hob West hervor.

Einstimmig wurde beschlossen, den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis für das Objekt Maxstraße 42 für die Installation einer Photovoltaikanlage zu befürworten. (lps)