Erschließung
Straße zum Biohof wird saniert

Der Feldweg zum Biohof Rath wird, wenn es die Förderung zulasse, saniert. Die Kosten sind trotzdem höher als gedacht.

05.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:21 Uhr
Der Schotterweg zum Biohof soll erschlossen werden. −Foto: Julia Falk

Das Förderprogramm ELER soll die Erschließung des öffentlichen Feld- und Waldweg zum Biohof der Familie Rath ermöglichen. Die Familie bot an, die Hälfte der nicht-förderfähigen Kosten zu übernehmen. In der Sitzung vom April beschloss der Gemeinderat, die Fördermittel zu beantragen und die Hälfte der restlichen Kosten zu begleichen.

Zum Zeitpunkt der letzten Sitzung ging man davon aus, dass von den rund 90.000 Euro 80 Prozent gefördert werden. Im Rahmen der Abarbeitung des Förderantrags stellte sich allerdings heraus, dass von diesem Bruttobetrag 19 Prozent abgezogen werden müssen; somit werden nur vom Nettobetrag (ca. 74.000 Euro) 80 Prozent bezuschusst. „Für die Gemeinde heißt das, dass der Betrag doppelt so hoch ist, wie gedacht - 20.000 Euro“, erklärte Bürgermeister Johann Biederer dem Gemeinderat. Dieser zeigte sich nicht sonderlich beeindruckt und gab das Okay für die höhere Summe.

Im Rahmen der Diskussion in der letzten Sitzung wurde aber auch angesprochen, dass nach einer Asphaltierung der Straße, der Jagdgenossenschaft bei späteren Sanierungen keine Kosten auferlegt werden dürfen. Stattdessen soll die Gemeinde in Zukunft anfallende Unterhaltskosten übernehmen, so Biederer. Einige Gemeinderäte stimmten dem Bürgermeister zu, dass dies eine gute Lösung sei. Dr. Alois Lermer warf Bedenken in den Raum, dass solche Übernahmen dann die Runde machen und plötzlich jeder öffentliche Feld- und Waldweg von der Gemeinde unterhalten werden sollen. Auch Mario Schaffer meinte, dass man keine pauschale Lösung für das Problem finde und hier im Einzelfall entscheiden müsse. Gerd Zirngibl äußerte sich: „Wir sollten abwarten, denn wenn die Fördermittel nicht genehmigt werden, ist das Projekt sowieso gestorben“. Der Gemeinderat war sich einig, dass man erst die Genehmigung der Fördermittel abwarte und dann nochmals das Thema der Übernahme der anfallenden Kosten in der Zukunft anspreche; ob die Jagdgenossenschaft oder der Gemeinde die Unterhaltungskosten begleicht.