Landkreis Regensburg
Südspange der R30: Klage abgewiesen

Die Kreisstraße im Landkreis Regensburg soll neu verlaufen, doch ein Landwirt klagte. Das Verwaltungsgericht entschied nun.

02.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:49 Uhr
Noch geht es von Köfering aus über Gebelkofen und Wolkering am schnellsten auf die Autobahn bei Seedorf. Das soll sich durch die Südspange ändern. −Foto: Haala

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in einem Urteil die letzte verbliebene Klage gegen den Neubau der Kreisstraße R30 (Südspange) im Landkreis Regensburg abgewiesen. Das teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag, 2. Juni, in einem Presseschreiben mit. Der Landkreis spricht von einem „weiteren großen Teilerfolg“.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz geklagt hatte ein Landwirt, dessen Grundstück von den Bauplänen betroffen ist.

Landwirt hatte gegen Bau der Südspange geklagt

Dem vorausgegangen war ein Urteil 2020, in dem das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss wegen landwirtschaftlicher Belange abgewiesen hatte. Konkret liege ein „Abwägungsmangel in Hinblick auf die Landwirtschaft des Klägers“ vor, hieß es. Dieser Mangel könne aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden.

Die Regierung führte daraufhin ein solches Verfahren durch. Der Landwirt bekam vom Landkreis ein verbindliches Ersatzlandangebot unterbreitet. Damit erachtete die Planfeststellungsbehörde eine Existenzgefährdung des Klägers als abgewendet und das Problem als behoben.

Der Kläger führte jedoch vor Gericht an, das Ersatzland sei untauglich und gleiche das Grundstück, das er beim Bau der Südspange verlieren würde, nicht aus. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg wies dies nun ab.

Landrätin Tanja Schweiger (FW) nahm laut Landratsamt selbst an der Verhandlung teil. „Unser beharrliches und konsequentes Festhalten an diesem für die Verkehrsentwicklung des Landkreises wichtigen Straßenbauprojekt scheint sich auszuzahlen“, lässt sie sich in einer Pressemitteilung zitieren. Der „vorausschauende“ Erwerb von Tauschgrundstücken zeige Erfolg. Der Kreis werde nun mit der konkreten Planung beginnen, sobald Baurecht vorliege.

Gegen das Urteil vom 2. Juni kann der Kläger allerdings noch Berufung einlegen.