Sterbehilfe
Todkranker Freundin Heroin gespritzt?

Im Etterzhausener Totschlagsprozess wackelt die Anklage. Der „Kronzeuge“ hat die Tat nämlich „nicht richtig gesehen“.

08.07.2019 | Stand 16.09.2023, 5:39 Uhr
Wolfgang Ziegler

Alex O. (l.) wird von den Strafverteidigern Prof. Dr. Jan Bockemühl und Helmut Mörtl (r.) vertreten. Foto: Ziegler

Die Anklageschrift, die Staatsanwältin Alexandra Landsmann am Montagmorgen vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg verlas, klang eindeutig: Der 40-jährige berufslose heroinabhängige Alex O. sollte seine 27-jährige, ebenfalls drogensüchtige Lebensgefährtin Nancy K., die an Gebärmutterhalskrebs im Endstadium litt, im Mai vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Etterzhausen mit einer Überdosis Heroin getötet haben.

Alexandra Landsmann sah den Tatbestand des Totschlags daher als erfüllt an, worauf mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug stehen. Ihre Anklage stand allerdings auf tönernen Füßen, wie sich alsbald herausstellen sollte. Der erfahrene Regensburger Substitutionsarzt Dr. Eduard Boniakowski (60) stellte dem Angeklagten einen Persil-Schein aus.

Ein Windmacher weiß nichts

Dabei hatte das, was die Anklagevertreterin Alex O. anfangs vorgeworfen hatte, durchaus plausibel geklungen. Am Abend des 8. Mai 2018 sollte er der unheilbar an einem Zervixkarzinom erkrankten und zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr ansprechbaren Nancy K. über einen Infusionsschlauch mit einer Injektionsspritze eine Heroinlösung verabreicht haben. Die harte Droge habe zu einem Atemstillstand und einer Morphin-Vergiftung geführt, worauf die 27-Jährige nach wenigen Minuten verstorben sei. Ohne die Heroingabe durch den Angeklagten wäre die junge Frau und dreifache Mutter jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt verstorben, konstatierte Alexandra Landsmann.

Nur kurze Zeit später musste die Staatsanwältin allerdings selbst erkennen, was ihre Vorwürfe wert waren. Denn der Stiefvater des vermeintlichen Opfers und „Kronzeuge“ der Anklage, der 42-jährige Günter H., erwies sich als Windmacher. Seine angeblichen Beobachtungen, die er bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, die die Ermittlungen gegen Alex O. überhaupt erst ins Rollen gebracht und diesem zehn Wochen Untersuchungshaft beschert hatten, waren nämlich nichts anderes als Mutmaßungen und eigene Schlussfolgerungen. „Richtig gesehen habe ich nichts“, musste er auf Nachfrage von Vorsitzendem Richter Dr. Michael Hammer denn auch einräumen – was durchaus Rückschlüsse auf die Ermittlungsarbeit der Polizei zulässt, wo sich der Zeuge sinngemäß identisch geäußert hatte.

Für die Regensburger Kripo sollte es aber noch dicker kommen. Denn als der behandelnde Arzt von Angeklagtem und Opfer, der bekannte Drogenarzt Dr. Boniakowski, in den Zeugenstand trat, fielen sowohl deren Ermittlungsarbeit als auch die darauf aufgebaute Anklage der Staatsanwaltschaft wie ein Kartenhaus zusammen.

Ein Arzt redet Tacheles

Bei dem Mediziner, der schon seit 32 Jahren auf diesem Fachgebiet arbeitet, war Nancy K. seit 2012 in Behandlung. Sie habe einen hohen Opiatebedarf gehabt und sei schwer drogenabhängig gewesen, sagte der Arzt. 2016 sei dann die Krebsdiagnose dazugekommen. Fortan pendelte sie zwischen Krankenhäusern und der Wohnung von Alex O., einer umgebauten Garage, in Etterzhausen.

Der 40-Jährige, so Dr. Boniakowski, sei in all dieser Zeit der einzige gewesen, der sich um die junge Frau gekümmert habe. Er habe alles für sie getan – die Windeln gewechselt, sie mit Essen versorgt, gewaschen und geputzt. „Alex hat unter der Situation gelitten wie ein Hund“, sagte der Mediziner, der das Paar zuletzt beinahe täglich besuchte. Auch am 8. Mai, dem Todestag von Nancy K., war er mittags zu einem Hausbesuch vorbeigekommen. Der Zustand der 27-Jährigen hatte sich zuletzt massiv verschlechtert. Sie habe an diesem Tag geschlafen und phantasiert, erinnerte sich der Drogen-Arzt. Ihre Haut sei pergamentartig, die Adern hervorgetreten gewesen. Dr. Boniakowski notierte in seinen Aufzeichnungen „moribund“ – im Sterben begriffen.

Der Prozess gegen Alex O. wird am 19. Juli mit Plädoyers und Urteil fortgesetzt.

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