Gericht entscheidet
Jubel in Bernhardswald: Globuli für Tiere wieder zulässig

21.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:49 Uhr
Heinz Klein
Tierheilpraktikerin Monika Stangl behandelt vom Hamster bis zum Pferd alle Tiere und natürlich bei Bedarf auch ihren Marques. −Foto: Klein

Nach monatelangem Bangen gab es beim Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V. ( BkTD) etwas zu feiern. „Wir haben alle einen Sekt aufgemacht, uns zugeprostet und gefeiert“, sagt Monika Stangl. Allerdings nur digital, denn die Tierheilpraktikerinnen sind übers ganze Land verteilt. Den Grund zum Feiern hat ihnen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geliefert, das einer Verfassungsbeschwerde von drei Berufskolleginnen stattgab.

„Für mich war es, als wäre wieder eine Türe aufgegangen“, freut sich die Tierheilpraktikerin Monika Stangl aus Bernhardswald. Die Tür war im Januar dieses Jahres zugegangen, als das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft trat, das es den Tierheilpraktikern untersagte, ihre Patienten weiter mit nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika zu behandeln. Das sollte in Zukunft nur Tierärzten mit homöopathischer Zusatzausbildung vorbehalten sein. Und von denen gibt es in ganz Deutschland gerade mal 67 bei der Gesellschaft für Tiermedizin gelistete Veterinäre, sagte Monika Stangl. „Das kommt für Tierheilpraktiker, die klassische Homöopathie betreiben, wie ich es tue, einem Berufsverbot gleich“, klagte die vom Fachverband geprüfte Heilpraktikerin, die vom Hamster bis zum Pferd alle Tiere homöopathisch behandelt.

Das Verbot betraf aber auch alle Tierhalter, die in der Apotheke ein für den Menschen zugelassenes Arnikaglobuli kaufen und es ihrem vierbeinigen Liebling geben, damit die Wundinfektion besser heilt. Das sollte nur mehr bei speziell für Tiere zugelassene homöopathische Mittel zulässig sein. „Das müsste man dann für jede einzelne Tierart zulassen, aber wer soll das bezahlen“, klagte Monika Stangl.

Tierhalter und Tierheilpraktiker sammelten für eine Petition über 50 000 Unterschriften, um den Bundesrat noch umzustimmen, doch vergeblich. Das neue Tierarzneimittelgesetz mit dem umstrittenen Absatz 2 in Paragraph 50 wurde abgesegnet – und nun mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassungsbeschwerde stattzugeben, wieder aufgehoben. „Mit dieser Entscheidung, die den Klägerinnen am 16. November zur Kenntnis gebracht wurde, können somit nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktikern als auch von Tierhaltern bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, angewandt werden", heißt es in einer Mitteilung.

Aus der Stellungnahme aus Karlsruhe sei aber auch der Wunsch herauszulesen, dass die bislang ungeschützte Berufsbezeichnung des Tierheilpraktikers künftig mit einer geregelten Qualifizierung und einer abschließenden Prüfung durch den Fachverband aufgewertet werden soll. Das würde Monika Stangl, die auch in klassischer Homöopathie ausgebildet ist, sehr begrüßen.