Das Bestattungswesen beschäftigte wieder einmal den Gemeinderat. Erneut ging es um jenen Teil der Friedhofssatzung, der die Gestaltung von Grabmalen auf Grundlage des Ortsrechts regelt. Klar definiert ist darin, dass auf dem Brennberger Friedhof Grabeinfassungen nur in Verbindung mit einer Grabplatte gestattet sind, die die komplette Grabfläche abdeckt. Reine Einfassungen sind dagegen nicht zugelassen. Aber was genau sind Grabeinfassungen und was sind lediglich „Gestaltungselemente“?
Gemeinderäte sind sich einer Meinung
Die Phantasie der Grabeigentümer scheint hier grenzenlos zu sein. Im...