Zuschuss
Donaustauf fördert künftig Lastenräder

Zunächst auf Probe kann nun ein Zuschuss abgerufen werden. Der Betrag ist allerdings gedeckelt.

30.03.2022 | Stand 15.09.2023, 6:30 Uhr
Resi Luft
Der Haupt- und Finanzausschuss in Donaustauf befasste sich der Erstellung der Richtlinien zur Förderung zur Anschaffung eines Lastenfahrrads. −Foto: Björn Jansen/Stadtwerke Konstanz

Der Markt Donaustauf möchte in Sachen Klimaschutz und Energieausstieg ein Zeichen setzen. Der Haupt- und Finanzausschuss befasste sich der Erstellung der Richtlinien zur Förderung zur Anschaffung eines Lastenfahrrads. Bereits in der Januar-Sitzung befasste sich der Ausschuss mit dem Thema und stimme einer Bezuschussung generell zu und erarbeitete nun konkrete Vorgaben dafür.

Im Ausschuss waren sich die Mitglieder einig, dass sich die Anschaffung eines Lastenfahrrads dazu führen könnte, dass auf einen Zweit- oder gar Drittwagen verzichtet wird und so ein Beitrag zur Verbesserung der Parkplatzsituation, der Entzerrung des Verkehrsaufkommens beitragen kann.

Grünen-Gemeinderätin Martha Glück hatte im vergangenen Jahr beantragt, den Kauf solcher Lastenfahrräder seitens der Gemeinde Donaustauf mit einem Zuschuss zu unterstützen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, dass die entsprechende Satzung, die mit dem 1. Mai in Kraft tritt und vorerst bis zum 31. Dezember 2024 gültig ist. Die Abstimmung erfolgte mit sieben gegen eine Stimme. Dagegen sprach sich Vorsitzenden Ursula Hildebrand, die schon bei der Januar-Sitzung des Ausschusses gegen eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ausgesprochen hatte und stattdessen lieber den Kauf von Fahrrädern für Kinder aus ärmeren Familien bezuschusst hätte. Auch die Einschränkung, dass das zu versteuernde Einkommen der antragstellenden Familie 80.000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfe, fand keine Zustimmung des Gremiums, der entsprechende Satz wurde aus der Satzung gestrichen. Somit kann ab 1. Mai jeder Bürger des Marktes 25 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungswertes, maximal aber 600 Euro, bei der Gemeinde beantragen.

Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses muss vor dem Kauf beim Markt vorliegen. Das Lastenfahrrad, ein Neufahrzeug (ein- oder zweispurig), zulassungs- und versicherungsfrei, mit oder ohne elektrische Unterstützung - darf sieben Jahre, nur privat genutzt werden. Die Beschaffung muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung erfolgen. Im Haushalt 2022 wurden dafür 5.000 Euro eingestellt.