Gericht
Fürstenhaus verklagt Donaustauf

Der Markt hat eine Bebauung um das alte Forstamt an der Wörther Straße untersagt. Das will Thurn und Taxis nicht hinnehmen.

17.10.2016 | Stand 16.09.2023, 6:42 Uhr
Michael Jaumann
Das alte Forstamt des Fürsten von Thurn und Taxis steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits am Verwaltungsgerichtshof in München. −Foto: Jaumann

Dem Zankapfel sieht man seinen Wert keineswegs an. Dennoch geht es beim Streit vor dem Verwaltungsgerichtshof in München um nicht weniger als „ortsgeschichtlich heiligen Boden“. Als solchen sehen der heimatkundlich bewanderte Donaustaufer Franz Kastenmeier und viele andere das Areal westlich des Rathaues.

Darum hat sich der Marktrat auch mehrheitlich dafür entschieden, eine Bebauung des Geländes nicht zuzulassen. Eigentümer der Grundstücke dort sind die Marktgemeinde selbst und das Fürstenhaus Thurn und Taxis. Gegen den Bebauungsplan „Wörther Straße“, der eigentlich ein „Nichtbebauungsplan“ ist, wehrt sich das Fürstenhaus gerichtlich mit einer sogenannten Normenkontrollklage.

Der Sommersitz des Fürsten

In Schloss Donaustauf wohnte die fürstliche Familie im 19. Jahrhundert in den Sommermonaten gerne. Unter Fürst Maximilan Karl, der 1839 Mathilde Sophie von Oettingen-Spielberg heiratete, wurde Donaustauf zum bevorzugten Sommersitz. Sieben der zwölf Kinder von Mathilde Sophie kamen im Schloss Donaustauf zur Welt. In den Jahren 1829/1830 und 1841/1842 wurde Schloss Donaustauf aus Anlass des Baus der Walhalla (Grundsteinlegung 1830, Einweihung 1842) umgebaut.

1831/32 ließ das Fürstenhaus nach umfangreichen Felssprengungen nördlich des Schlosses Stallungen, Reitbahn und Wagenremise errichten. Die herrschaftlichen Gebäude fielen später ebenso wie viele Häuser der Donaustaufer dem großen Marktbrand im Jahr 1880 zum Opfer. Das Schloss wurde nicht mehr aufgebaut.

Nur wenige Spuren zeugen daher heute von der einstigen Sommerresidenz der Fürstenfamilie. Dazu zählt das Forsthaus an de Wörther Straße. Laut Bebauungsplan ist das ehemalige Forstamt „letzter Teilüberrest“ der zum ehemaligen Schloss gehörenden Bauten. Das Forstamt gilt als Überbleibsel von Reithalle und Stallungen, das nach dem Brand wieder aufgebaut wurde. Das westlich der Reithalle gelegene alte Schulhaus – im Besitz der Gemeinde – wurde 1900 neu gebaut, zählt von der Wirkung her aber zu den Wirtschaftsgebäuden des Fürstenhauses. Das jetzige Rathaus mit Sitz der Verwaltungsgemeinschaft, erbaut um 1890, komplettiert das Areal des Bebauungsplans.

Das Gebiet gehört zum Ensemble „Ortskern Donaustauf mit Walhalla“. Schule und Forstamt wertet der Bebauungsplan als prägende Bestandteile dieses Ensembles. Die mächtigen Rampen und Stützmauern am Kreuzberg, direkt an der Wörther Straße, erinnern die Denkmalpfleger an die monumentalen Rampen und Mauern der unweit davon auf dem Bräuberg gelegenen Walhalla.

Weil das Gebiet an der Wörther Straße von solch „zentraler geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung für das historische Orts- und Landschaftsbild“ sei, reagierten die Markträte aufgeschreckt, als vor Jahren Verkaufspläne des Fürstenhauses für das Grundstück des Forstamts bekannt wurden. Der Bebauungsplan nimmt direkt darauf Bezug, um die „Spielräume einer Bebauung“ festzuzurren.

Festgelegt ist im Bebauungsplan nun unter anderem, dass der Waldbestand, der auch Teile der Burgbefestigung beherbergt, dauerhaft naturnah zu erhalten ist.Die im Wald liegenden Mauerrestehat das Landesamt für Denkmalpflege übrigens heuer im Sommer unter Schutz gestellt. Der Obstgarten vor dem Forstamt sei zu erhalten, scheibt der Bebauungsplan ebenso vor. Und was die bauliche Nutzung anbelangt, so legt der Plan fest, dass „keine weitere Bebauung“ zugelassen werde, um die Wirkung der Reste der ehemaligen Reitanlage nicht zu zerstören. Die vorhandene Struktur erlaube Umbauten des Forstamts für etwa zehn Wohnungen sowie für gemeindliche Einrichtungen. Damit machte die Gemeinde schon im Bebauungsplan klar, dass sie Interesse an einer Nutzung des Gebäudes hätte. In der Folge gab es auch Verhandlungen über den Kauf des Geländes.

Appell: Adel verpflichtet

Gegen den Ende 2014 verabschiedeten Bebauungsplan wehrte sich das fürstliche Haus Thurn und Taxis mit einem Gerichtsverfahren. Und das Landratsamt schlug aus rechtlichen Gründen die Aufhebung des Plans vor.

In der Maisitzung des Marktrats lag der Antrag auf dem Tisch, den Bebauungsplan aufzuheben, wozu die Verwaltung eindringlich riet. Sowohl Bürgermeister Jürgen Sommer als auch Bauamtsleiter Andreas Putsch hoben mehrfach hervor, dass wohl das Gericht den Bebauungsplan aufheben werde. Mit 8:6 Stimmen lehnte der Marktrat dennoch die Aufhebung des Bebauungsplans „Wörther Straße“ ab.

Seinen Worten von damals habe er nichts hinzuzufügen, sagt der Bürgermeister vor der für Dienstag anberaumten Verhandlung gegenüber unserer Zeitung. Es tue ihm leid, dass es zum Rechtsstreit kommen musste. Sommer gibt seiner Gemeinde im Verfahren wenig Aussicht auf Erfolg.

Heimatforscher Kastenmeier hofft unabhängig vom aktuellen Rechtsstreit, dass es zu einem Verkauf des Grundstücks an den Markt kommt. Es sei ihm unverständlich, dass Fürst Albert von Thurn und Taxis, dessen gleichnamiger Vorfahr 1899 den erblichen Titel eines Herzogs von Donaustauf vom Bayerischen Prinzregenten verliehen bekam, sich seit zwei Jahren mit dem Markt Donaustauf über eine bauliche Nutzung des Areals streite, meint er. „Adel verpflichtet“, findet Kastenmeier. Aufgrund der engen Verbindung von Donaustauf mit dem Fürstenhaus müsste doch mit dem „Herzog von Donaustauf“ eine positive Grundstücksabwicklung zum Wohle des Marktes Donaustauf möglich sein.