Der Fahrer eines Pkw wurde einer Verkehrskontrolle bei Duggendorf unterzogen. Dabei stellte die Polizei fest, dass der Fahrer mit Wohnadresse in der Schweiz von einer Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern mittels Haftbefehl gesucht wurde. Da der Fahrer die dem Haftbefehl zugrundeliegende Geldstrafe im hohen vierstelligen Euro-Bereich nicht begleichen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.