Schwere Vorwürfe
Landkreis Regensburg: Kinder in Chats zu sexuellen Handlungen gezwungen?

02.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:43 Uhr
In Videochats soll ein 25-Jähriger aus dem westlichen Landkreis Kinder zu sexuellen Handlungen animiert haben. Zuvor hatte er versucht eine 13-Jährige zu Sex zu überreden. −Foto: Symbolbild: Brandt, dpa

Im Fall eines 25-Jährigen, der im Sommer Kinder in Hemau und Beratzhausen angesprochen hat, gibt es wohl eine heftige Wende. Dem Mann aus dem Westen des Landkreises Regensburg wird nun sexueller Missbrauch in 17 Fällen vorgeworfen.



Der Mann war Ende Juli dadurch auffällig geworden, dass er in Hemau aus seinem Auto heraus eine damals 13-Jährige ansprach und ihr Geld für Sex anbot. Das Mädchen ignorierte den Mann und verständigte seine Mutter, die die Polizei einschaltete. Nach dreitägiger Fahndung wurde der Mann festgenommen und inhaftiert – auch weil er ein weiteres Mal in Hemau und in Beratzhausen auf ähnliche Weise Kinder ansprach.

In Haft blieb er allerdings nicht lange. Schon am 19. August wurde er nach einem Haftprüfungstermin wieder entlassen, nachdem eine Ermittlungsrichterin den Haftbefehl außer Vollzug setzte. Nun die Wendung: Seit einigen Wochen sitzt der Mann aus dem Landkreiswesten erneut in Haft – allerdings nicht nur, weil er Kinder angesprochen hat.

Dateien auf verschiedenen technischen Geräten des Angeklagten seien gesichtet worden, erläutert der Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, Thomas Rauscher auf Anfrage unserer Zeitung. Dabei wurden die Ermittler fündig: Auf den Geräten seien Aufzeichnungen von Videochats gefunden worden, die der Mann mit unter 14-jährigen Mädchen geführt haben soll. Dabei soll er die Kinder zu verschiedenen sexuellen Handlungen wie entkleiden oder posieren animiert haben. Das Phänomen ist als Cybergrooming (deutsch: virtuelle Anbahnung) bekannt. Es ist in den vergangenen Jahren immer häufiger aufgetreten.

„Der Haftbefehl wurde daher insbesondere um 17 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern erweitert. Es wurden die Haftgründe der Flucht- und Wiederholungsgefahr angenommen.“