Sie führt hierzu Logistikarbeiten im Bahnhof Neufahrn durch. Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen. „Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren“, heißt es in einer Mitteilung der Bahn. Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten sei nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiere ebenfalls nicht, da die Verbote im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.