Sein Ausflug mit dem E-Skateboard hatte für einen 18-Jährigen aus Regenstauf Folgen: Da das Gefährt nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist und der junge Mann zudem keine Fahrerlaubnis hatte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und das E-Skateboard von der Polizei beschlagnahmt. Haben die Beamten häufiger mit solchen Fällen zu tun und welche rechtlichen Regeln gelten für E-Skateboards überhaupt? Wir haben nachgefragt und mit Experten über die Vor- und Nachteile neuer Mobilitätslösungen gesprochen.
„Motor passt nicht zur Philosophie“
Für Albert Brück, den stellvertretenden Leiter...