Familien
Regenstauf: Elternprotest zeigt Wirkung

Krippenkinder werden zum günstigeren Satz betreut. Die Vergünstigung erlischt im Herbst. Bescheide sorgten für Verwirrung.

12.04.2018 | Stand 16.09.2023, 6:09 Uhr
Sabine Norgall

Wohl nur noch bis zum 31. August dieses Jahres können Krippenkinder in Regenstauf nach dem dritten Geburtstag zur wesentlich günstigeren Kindergartengebühr in der Krippe bleiben. Foto: dpa

Eltern, die ihr Kind nach dem dritten Geburtstag in der Krippe ließen, statt es im deutlich günstigeren Kindergarten betreuen zu lassen, bot der Markt Regenstauf seit 2015 einen finanziellen Anreiz: Für Dreijährige, die in der Krippe betreut wurden, galt auch dort der günstige Kindergartentarif. Ab dem 1. September 2017 schaffte der Markt diesen Anreiz ab. Zusätzlich schränkte die neue Satzung den Wechsel zwischen den Einrichtungen während des laufenden Jahres so ein, dass dafür „grundsätzliche pädagogische Gründe“ vorliegen müssen.

Missverständliche Bescheide

Diese Änderung sorgte für Verärgerung bei den Eltern von Krippenkindern. Dabei ging es vor allem auch darum, dass sich einige Eltern über die Gebührenänderung nicht richtig informiert fühlten. Tatsächlich, räumt die Verwaltung ein, gab es, auch durch den Wechsel in den Krippenleitungen bedingt, teilweise missverständliche Bescheide. Erst kürzlich erlebte das Regenstaufer Rathaus während der Bürgermeistersprechstunde einen Ansturm von Eltern mit ihren Kleinkindern. Die Eltern protestierten gegen die neue Satzung.

In ihrer jüngsten Sitzung reagierten die Markträte auf den Elternprotest: Rückwirkend zum 1. September 2017 zahlen Eltern für Krippenkinder ab dem dritten Geburtstag nur die Kindergartengebühr. Diese Vergünstigung tritt allerdings, laut Marktratsbeschluss, ab dem 31. August 2018 wieder außer Kraft. Gegen diesen Verwaltungsvorschlag stimmte nur Marktrat Fritz Dechant (CSU). Erich Viehbacher (Freie Wähler) begründete die vorübergehende Rücknahme so: „Die Kommunikation war nicht gut. Teilweise wurden Eltern von Bescheiden überrascht, dass sie 900 Euro nachzahlen sollten.“ Dennoch, so Viehbacher weiter, bedeute die Entscheidung des Marktrats keine grundsätzliche Rücknahme der neuen Gebührensatzung. Er verwies auf den Koalitionsvertrag, laut dem die Kinderbetreuung grundsätzlich frei werden soll: „Dann haben wird das Problem nicht mehr.“ Markträtin Elisabeth Meierhofer (CSU) fragte im Plenum: „Warum bleiben wird nicht gleich bei der alten Regelung?“

Laut Verwaltungsvorlage waren im laufenden Krippenjahr von der geänderten Gebührensatzung 27 Kinder betroffen. Die Gebührenersparnis für Eltern beträgt nach der alten Satzung, je nach Geburtstag des Kindes und täglicher Buchungszeit, bis zu 1 500 Euro. Insgesamt bedeute die Rücknahme der Satzungsänderung für die Gemeinde einen Gebührenausfall von 20 000 Euro pro Jahr. Diese 20 000 Euro, forderte Meierhofer, sollte man „nicht auf die Eltern abwälzen“. Bürgermeister Siegfried Böhringer stimmte zu, die künftige Gebührensatzung nochmals im Finanzausschuss zu diskutieren.

1,9 Millionen Euro Defizit

Böhringer bat allerdings auch darum, beim Gebührenvergleich zwischen Kindergärten und Kinderkrippen die unterschiedlichen Personalschlüssel von Krippen und Kindergärten zu berücksichtigen. Davon, dass Kosten auf Eltern abgewälzt würden, könne keine Rede sein, sagt Böhringer.Aktuell, betonte er, betrage das Defizit, das der Markt mit all seinen Kindereinrichtungen mache, pro Jahr knapp 1,9 Millionen Euro.

Mit dem ursprünglichen Gebührenerlass versuchte der Markt, Eltern die Argumente zu nehmen, im laufenden Krippenjahr in den Kindergarten zu wechseln, erläutert Kämmerer Andreas Liegl auf Anfrage unseres Medienhauses. Eine vierstündige Betreuung in der Krippe kostet aktuell 219 Euro im Monat, die vierstündige Betreuung im Kindergarten liegt bei 62 Euro.

Den Wechsel während des Krippenjahrs in den Kindergarten lässt die neue Satzung nur noch in Ausnahmefällen zu. Je nach Geburtstag des Kindes, erläutert Liegl, müsste der Markt sonst für Wechselkandidaten Plätze in den Kindergärten freihalten. Kindergartenplätze seien in Regenstauf aber zur Zeit eh knapp, Krippenplätze geben es ausreichend. Außerdem verliere der Markt Fördermittel für nicht belegte Kindergartenplätze. Dieses Minus könnte, je nach Buchungszeit, nochmals rund 15 000 Euro für ein halbes Jahr betragen.

Laut Kindertagesstättensatzung hat in Regenstauf ein Kind ab dem 33. Lebenmonat Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

2018 investiert der Markt mit dem neuen Waldkindergarten und einer Containerlösung beim Diesenbacher Kindergartenin weitere Kindergartenplätze. Würde man weiterhin den Wechsel zwischen Krippe und Kindergarten erlauben, sagt Liegl, müssten darüber hinaus noch weitere Kindergartenplätze geschaffen werden.

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