Sitzung
Thalmassing plant das Feuerwehrhaus

Der Gemeinderat bespricht am Montag den jüngsten Entwurf für das Projekt.

08.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:35 Uhr
Für die Thalmassinger Feuerwehr ist ein Gerätehaus in Planung. −Foto: Josef Eder

Am Montag um 19 Uhr tagt der Gemeinderat in der Mehrzweckhalle. Ein zentrales Thema der Sitzung ist das geplante Feuerwehrhaus, für das die jüngste Planungsvariante mit den aktuellsten Kostenberechnungen vorliegt. In Holzständerbauweise kommt der Kostenvoranschlag auf einen Betrag von rund 2,65 Millionen Euro. Von der Regierung ist derzeit ein Zuschuss von 178000 Euro zu erwarten. Weiter kann die Gemeinde das KfW-Programm 464 in Anspruch nehmen, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht sind. Hier können zwischen 215000 und 277000 Euro an Förderung erreicht werden. Der Planer wird in der Sitzung die aktuelle Planung zusammenfassen. Das Planungsbüro soll nach Angaben der Verwaltung beauftragt werden, weitere Planungsschritte vorzunehmen und eine Genehmigungsplanung vorzulegen, gleichzeitig aber auch Vorbereitungen für die Ausschreibungen zu treffen. Die Verwaltung soll sich die Förderungen rechtzeitig beantragen. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat Ende August mit dem geplanten Feuerwehrhaus im Baugebiet Mühlfeld. Damals waren noch 2,86 Millionen Euro Baukosten veranschlagt.

Ein weiteres Feuerwehrthema ist der Erwerb der Führerscheinklasse C für Aktive. Um eine 24-Stunden-Einsatzfähigkeit gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass genügend Feuerwehrmitglieder diese Führerscheinklasse besitzen. Wegen der hohen Kosten für einen solchen Führerschein von rund 5000 Euro ist nach Verwaltungsangaben eine Kostenübernahme durch die Erwerber nicht zumutbar. Es sollte eine Übernahme der Kosten gewährt werden. Hierfür wurde eine Zuschussrichtlinie erstellt.

Das Gremium befasst außerdem mit einem Vorbescheid für eine Kleingartenanlage in Thalmassing. Geplant sind neun Gartenparzellen, die weder Wasseranschlüsse noch Abwasserleitungen oder Stromanschlüsse benötigen. Der Weg zu den Grundstücken bleibt unbefestigt. In jedem Grundstück soll eine Gartenlaube aus Holz errichtet werden können. In den Gärten dürfen Kompostierstellen gebaut werden. Zur Erhaltung des Friedens unter den Besitzern sollen Richtlinien bezüglich der Zäune, der Höhe und der Art der Bäume und Sträucher festgelegt werden. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die Gemeinde hat keine Einwände.