Justiz
Tod nach Mandel-OP: Neue Ermittlungen

Nach dem Vorliegen des MKD-Gutachtens nimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Fall des Wiesenters wieder auf.

11.08.2016 | Stand 16.09.2023, 6:43 Uhr
Walter Schießl
Die Regensburger Staatsanwaltschaft geht jetzt der Frage nach, ob die Mandel-Operation bei Michael Wicha überhaupt notwendig war. −Foto: dpa

Im Falle des nach einer Mandeloperation ums Leben gekommenen Michael Wicha hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen wieder aufgenommen. Wie wir exklusiv berichtet hatten, hatte ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Zweifel an der Notwendigkeit der OP ergeben. „Wir ermitteln jetzt wieder wegen fahrlässiger Tötung“, sagte der Sprecher der Regensburger Staatsanwaltschaft, Theo Ziegler, „allerdings noch gegen Unbekannt“.

Zu klären seien Fragen, ob die Indikation für die OP überhaupt gegeben gewesen sei und ob der junge Mann auch über Alternativ-Behandlungen genügend aufgeklärt wurde. Im Februar 2015 hatte die Staatsanwaltschaft nach ersten Untersuchungen das Verfahren zunächst eingestellt.

Schwerer Schock für die Familie

Der Fall des 19-jährigen Wiesenters hatte schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Der junge Mann, der gerade dabei war, eine Ausbildung zum Bürokaufmann anzutreten, hatte im Frühjahr 2014 über Halsschmerzen geklagt. Die Mandeln ihres Sohnes seien vergrößert und gerötet gewesen, erinnert sich seine Mutter Petra Wicha. In den Vormonaten sei bei ihm zudem dreimal eine Mandelentzündung aufgetreten. Schließlich suchte er nach Besuchen bei seinem Wörther Hausarzt einen HNO-Mediziner in einer anderen Gemeinde im Landkreis auf, der ihm dazu riet, sich die Mandeln doch entfernen zu lassen. Michael Wicha ging zu einem Regensburger Mediziner, der bei ihm die Operation durchführen sollte.

„Ich kann auch nach zwei Jahren Michaels Tod immer noch nicht fassen!“Mutter Petra Wicha

Das geschah in einem Regensburger Krankenhaus, in dem der HNO-Doktor als Belegarzt tätig war. Zwei Tage später kam es zu Komplikationen im Hals von Michael Wicha, welche durch eine zweite Operation beseitigt werden sollten. Wiederum zwei Tage später bekamen Michael und seine Angehörigen dann die Nachricht, es sei jetzt alles in Ordnung, er könne nach Hause gehen.

„Ein paar Tage lang schien alles in Ordnung zu sein“, sagt Petra Wicha, die Mutter des jungen Mannes.Doch es kam dann im Wiesenter Wohnhaus zu einem dramatischen Zwischenfall, denn der 19-Jährige brach im Flur mit schweren Blutungen zusammen. Der herbeigerufene Notarzt lieferte Michael Wicha in die Regensburger Uniklinik ein. Aufgrund seines schlechten Zustandes (er hatte vor der Einlieferung viel Blut verloren) erlitt er einen Herzstillstand, der eine Sauerstoff-Unterversorgung des Gehirns nach sich zog. Trotz aller Bemühungen konnten ihm die Mediziner nicht mehr helfen, er starb zwei Wochen später, am 14. August 2014, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.

Für die Familie brach eine Welt zusammen, denn der Sohn und Bruder, der sein hoffnungsvolles Leben noch vor sich hatte, war nicht mehr da.„Verstorben nach einer harmlosen Mandeloperation“, klagen Petra Wicha und ihre Tochter Christin Kwiatkowski. Im Haus an der Bahnhofsstraße war nichts mehr wie es vorher war. „Ich kann es auch zwei Jahre nach dem Tod immer noch nicht fassen“, sagt die Mutter von Michael Wicha erschüttert.

Weil auf seinem Totenschein die Todesursache mit „unbekannt“ vermerkt wurde, nahm die Regensburger Staatsanwaltschaft die Untersuchungen auf, stellte sie aber nach einigen Monaten wieder ein, weil ein Gutachten erstellt worden war, aber ein Schuldiger nicht gefunden werden konnte. Die Familie beauftragte inzwischen den Neutraublinger Rechtsanwalt Matthias Melkus mit der Wahrung ihrer Interessen. Aktiv wurde aber auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der ebenfalls eine Expertise erstellen ließ.

Dieses spricht allerdings eine andere Sprache. Der Fachmann stellte fest, dass „es keine eindeutig nachvollziehbare Indikation zur Tonsillektomie“, also der Entnahme der Mandeln, gab. Die OP selbst sei nach Auswertung der Unterlagen nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt, aber „keineswegs und unausweichlich dringend geboten gewesen“. Über eine Behandlungsalternative, nämlich die Nicht-Durchführung der OP, sei der Patient nicht ausreichend informiert worden, schreibt der Gutachter.

Seitens der Regensburger Staatsanwaltschaft bestätigte deren Sprecher Theo Ziegler, dass die Ermittlungen im Falle des Todes von Michael Wicha wieder aufgenommen wurden. Nach einer ersten Auswertung der Schriftstücke, stelle sich die Frage, so Theo Ziegler, ob die Operation tatsächlich erforderlich gewesen sei. „Und natürlich muss auch herausgefunden werden, ob der Verstorbene über die Alternative, nicht zu operieren, genügend informiert wurde“, sagte Theo Ziegler weiter.

Zweites Gutachten

Man warte jetzt noch ab, bis noch einige Unterlagen des MKDs eintreffen, werde dann aber wohl ein zweites Gutachten in Auftrag geben, das sich mit den neuen Fragestellungen beschäftigen werde. Zunächst würde aber noch gegen Unbekannt ermittelt, weil mehrere Mediziner als Beschuldigte infrage kommen könnten.

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