Verkehr
Polizei beschlagnahmt E-Skateboard

Das Gefährt des 18-jährigen Regenstaufers verstieß gegen mehrere Vorschriften. Deswegen hat die Fahrt auf dem Radweg Folgen.

03.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:12 Uhr
Die Polizei kontrollierte einen 18-Jährigen auf einem E-Skateboard. −Foto: Philipp Breu

Am Samstag kontrollierte die Polizei laut einer Pressemitteilung einen 18-jähriger Regenstaufer, der um 17.50 Uhr mit seinem E-Skateboard auf dem Fahrradweg bei Regendorf fuhr. Das Gefährt wurde aufgrund mehrerer Verstöße gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften sichergestellt. Gegen den 18-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er zudem keine erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Tobias Schön von der Polizeiinspektion Regenstauf erklärte auf Nachfrage der Mittelbayerischen, dass E-Skateboards deswegen lediglich dann im Straßenverkehr benutzt werden dürfen, wenn sie höchstens sechs Stundenkilometer schnell fahren können. Für Gefährte, die schneller werden können – und es gibt Modelle, die eine Geschwindigkeit von über 40 Kilometer erreichen können – bräuchte es einen Autoführerschein und für das Board auch eine Zulassung. Allerdings seien die Teile nicht versicherbar. Im Falle eines Verkehrsunfalles würde also keine Versicherung greifen. Deswegen dürften sie im Straßenverkehr nicht benutzt werden.