Justiz
Totes Baby: Bewährungsstrafe für Mutter

Das Gericht sprach die 36-Jährige aus Zeitlarn nur der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig – nicht des Totschlags.

28.02.2018 | Stand 16.09.2023, 6:19 Uhr
Marion Boeselager

Die Mutter wickelte das Baby nach der Geburt in ein Handtuch, bekleidete es aber nicht weiter. Foto: Boeselager

Kein Totschlag! Im Prozess um die Todesumstände eines neugeborenen kleinen Mädchens in Zeitlarn ist die angeklagte Mutter am Mittwoch vor dem Schwurgericht nur der fahrlässigen Tötung des Babys durch Unterlassen schuldig gesprochen worden. Das Urteil: eineinhalb Jahre Haft mit Bewährung.

Ursprünglich hatte die Anklage auf Totschlag gelautet: Zunächst hieß es, die 36-jährige gelernte Einzelhandelskauffrau habe das gesunde und lebensfähige Baby „unmittelbar nach der Geburt“ in Plastiksäcke verpackt und auf dem kalten Speicher verstaut, wo es wenig später starb.

Vorsatz nicht erwiesen

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Michael Hammer sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme jedoch nicht als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod ihres Kindes vorsätzlich herbei geführt hat.Viel spreche dafür, dass der Säugling Ende Dezember 2016 in der Wohnung entweder an Unterkühlung starb, weil es unzureichend bekleidet war, oder an Sauerstoffmangel, weil seine Atmung infolge unsachgemäßer Lagerung behindert war.

Der Vorwurf an die Angeklagte: „Sie hätte den Tod des Kindes verhindern können, wenn Sie angesichts der unmittelbar bevorstehenden Geburt Hilfe organisiert hätten“, sagte Hammer. Als Motiv der Frau, warum sie Schwangerschaft und Geburt vor ihrem Freund verheimlicht und den kleinen Leichnam versteckt hat, sah die Kammer: „Sie hatte Angst, ihr Partner werde sie sonst verlassen.“ Damit folgte das Gericht weitgehend den Argumenten des Staatsanwaltes, der zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert hatte.

„Sie hätte den Tod des Kindes verhindern können, wenn Sie angesichts der unmittelbar bevorstehenden Geburt Hilfe organisiert hätten.“Richter Dr. Michael Hammer

Die Vorgeschichte: Die Beziehung der 36-Jährigen und ihres Freundes stand auf wackeligen Beinen. Die beiden hatten sich 2015 bei einer Umschulung kennengelernt. Der 40-Jährige war damals noch anderweitig liiert und Vater einer 14-jährigen Tochter. Die zunächst rein sexuelle Affäre mit der Angeklagten vertiefte sich dann aber. Sie zog bei ihm in Zeitlarn ein. Doch der Freund ließ offen, ob er nicht doch zu seiner Ex zurückkehren werde. Er pflegte den Kontakt mit ihr und seiner Tochter. Für die neue Verbindung galt die Vereinbarung: keine Kinder. Doch die Angeklagte wurde schwanger. Als ihr Bauch wuchs, vermutete der Freund eine Schwangerschaft. Sie bestritt das. Doch „spätestens seit dem 20. Dezember wusste sie definitiv, dass sie schwanger ist“, führte Hammer aus. Denn die Kauffrau recherchierte im Internet nach Begriffen wie: „Schwangerschaftsabbruch herbeiführen“ und „Abtreibungspille ohne Rezept.“

Baby lebte etwa sechs Stunden

Am Nachmittag des 28. Dezember fuhr ihr Freund wieder zu seiner Tochter. Kurz danach muss sich die Geburt angekündigt haben. Die Angeklagte suchte im Netz nach „Vorzeitiger Blasensprung, Öffnungszeiten Babyklappe, Hausgeburt, Kosten einer Geburt im Krankenhaus.“ Am 29. oder 30. kam Baby Esmeralda zur Welt. Die geschwächte Angeklagte nabelte das Kind allein ab und wusch es. Danach lebte es laut Gutachten noch etwa sechs Stunden.

Die bisher nicht vorbestrafte Angeklagte habe in Kenntnis der Risiken „bewusst fahrlässig gehandelt“, urteilte das Gericht. Denn sie habe keinerlei Erfahrung mit Geburten gehabt, sei in der Schwangerschaft nie beim Arzt gewesen. Ihr sei bekannt gewesen, dass Komplikationen zum Tod des Babys führen könnten, oder dass sie selbst, etwa infolge Blutverlustes, nicht mehr in der Lage sein könnte, sich nach der Geburt adäquat um das Neugeborene zu kümmern. „Das weiß jeder Mensch mit 36 Jahren.“ Da die junge Frau fast sechs Monate in U-Haft saß, sah das Gericht von weiteren Auflagen ab. Die 36-Jährige bekommt aber einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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