Nun hat die nächste Landkreis-Gemeinde Ärger mit der Justiz. Nach dem Fall Beratzhausen, bei dem eine Anwohnerin erfolgreich gegen eine Nachbarbebauung mit Geschoßwohnungen klagte, musste sich kürzlich der Verwaltungsgerichtshof in München mit der Klage eines Schierlingers befassen. Dieser war gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis Regensburg, vorgegangen. Der Kläger sah laut VGH den dörflichen Charakter des Ortes durch die in zwei Baukörpern zu jeweils neun Wohnungen errichteten Gebäude gefährdet.
Dabei ist Schierling, nicht zuletzt durch die B15neu, ohnehin viel näher...