Polizei
17-Jähriger fuhr betrunken mit E-Scooter

Der junge Regensburger fiel gegen 3 Uhr an der Nibelungenbrücke auf, weil er in Schlangenlinien unterwegs war.

19.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:19 Uhr
Auch auf dem E-Scooter gelten die Promillegrenzen. −Foto: Henning Kaiser/dpa

Ein 17-jähriger Regensburger fiel in der Nacht auf Sonntag, gegen 3 Uhr, durch seine unsichere Fahrweise einer Streifenbesatzung auf. Er befuhr die Nibelungenbrücke mit seinem E-Scooter in Schlangenlinien. Als ihn die Streifenbesatzung anhalten wollte, versuchte er zu flüchten. Die Beamten konnten ihn aber einholen und festhalten. Bei einer Alkoholkontrolle zeigte sich, dass er über 0,8 Promille hatte. Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass die Benutzung von E-Scootern unter Alkoholeinfluss kein Kavaliersdelikt ist. Nutzer von E-Scootern müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Insbesondere Fahranfängern drohen sehr empfindliche Strafen.