Koalitionsvertrag
Abtreibung: Streit um Ampel-Pläne

Regensburger SPD-Abgeordnete gegen Generalvikar: Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche tut sich eine Kluft auf.

08.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:34 Uhr
Carolin Wagner (SPD) hat dem Generalvikar einen offenen Brief geschrieben. −Foto: www.altrofoto.de

Die Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner (SPD) hat Kritik durch das Bistum Regensburg an den Plänen der Ampel-Koalition in Sachen Schwangerschaftsabbruch zurückgewiesen. Die 39-Jährige spricht in einem offenen Brief die engen zeitlichen Fristen an, die zur straffreien Umsetzung eines Abbruchs vorgegeben sind. Vor dem Hintergrund der nicht ausreichenden Versorgung führen sie nach Auffassung der Politikerin zur gesundheitlichen Gefährdung der Frauen. Maßnahmen zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen seien „natürlich als Gesundheitsversorgung zu bezeichnen“.

Generalvikar Roland Batz hatte kritisiert, dass die im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben „das unantastbare Recht auf Leben“ geradezu vollständig ignorierten. Wenn Abtreibung als Teil der „Gesundheitsversorgung“ bezeichnet werde, verharmlose, ja vertusche die Regierung das tatsächliche Geschehen, nämlich dass einem Menschen sein Leben geraubt werde. Wagner widerspricht und schreibt, dass die aktuell noch geltende Regelung, eine Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Frauen darstelle. Die Regensburger Abgeordnete beklagt, dass Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, von sogenannten Lebensschützern „regelrecht drangsaliert“ würden. Das führe dazu, dass die Bereitschaft von Ärzten sinke, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Eine wohnortnahe Versorgung mit Fachpersonal sei aktuell in weiten Teilen Niederbayerns, Schwabens und der Oberpfalz nicht mehr gegeben.

Die neue Regierung plant konkret, das in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs geregelte Werbeverbot für Abtreibungen vollständig abzuschaffen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“ Die „Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen“ gehöre zu einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“.

Ihr Fokus liege darauf, betont Wagner, dass ungewollte Schwangerschaften möglichst vermieden werden. Und: Entscheide sich eine Frau nach reiflicher Überlegung für einen Abbruch, sei das zu respektieren. (ct)