Vermieten
Airbnb: Ferienwohnung statt Wohnraum?

Ferienwohnungen bringen mehr Rendite als Mietwohnungen. In Regensburg sind es fast 400. Noch schaut die Stadt zu.

18.08.2018 | Stand 16.09.2023, 6:07 Uhr
Heinz Klein

Die Internetplattform airbnb bietet bereits über 300 Zimmer und Ferienwohnungen in und um Regensburg an. In München bremst man den Trend nach Kräften, in Regensburg gilt noch freie Fahrt. Foto: Jens Kalaene/dpa

Ob Bauwagen, Studentenbude oder Luxusloft: „Verdiene dir als Airbnb-Gastgeber etwas dazu“, lockt die Internetplattform, die derzeit über fünf Millionen Unterkünfte anbietet. In Berlin sind es 25 000, in und um Regensburg erst gut 300 Angebote. Und die reichen vom „gemütlichen Einzelzimmer“ mit Küchen- und Badmitbenutzung im Stadtnorden für 16 Euro bis zur Galeriewohnung im Herzen Regensburgs (drei Schlafzimmer, fünf Betten) für 120 Euro die Nacht.

Es gibt das Bett in der Altstadt-Studenten-WG (26 Euro), das Bett in sanierten Gemäuern einer mittelalterlichen Kapelle (75 Euro), auch den Bauwagen im Grünen „für alleinreisende Abenteurer“ (15 Euro) oder den Zirkuswagen „für Poeten und Yogis“ (30 Euro).

Ein Zimmer bringt 300 Euro

Doch wie alles hat auch diese Geschichte zwei Seiten. Die eine: „Verdiene dir was dazu.“ Das monatlichePotenzial für Regensburg gibt airbnbfür einen Gast im Privatzimmer mit 305 Euro an, für vier Gäste mit einer kompletten Unterkunft mit 679 Euro. Wer noch Gastgeber sein will und einen Reisenden für einige Nächte in seiner Wohnung aufnimmt, erlebt vielleicht interessante Gespräche und verdient ein Taschengeld. Wer aber komplette Ferienwohnungen vermietet, der will eben mehr Geld verdienen.

„Oft sind es Japaner oder Besucher aus anderen asiatischen Ländern, meistens ganze Familien mit Kindern und Großeltern, die mit großen Koffern kommen“, erzählt eine Altstadtbewohnerin, die nicht namentlich genannt werden will. Die Touristen beziehen schön renovierte Wohnungen im Herzen der Altstadt und diese Szenen wiederholten sich alle paar Tage. An den Klingelschildern dieser Eigentumswohnungen seien ganz normale deutsche Namen zu lesen, nichts deute auf eine Nutzung als Ferienwohnung hin.

Zweckentfremdung als Bremse

In Regensburg hat man von Seiten der Stadt noch nichts gegen die Vermietung von Ferienwohnungen einzuwenden. Doch in München macht manmit einem Zweckentfremdungsverbotgeradezu Jagd auf nicht gemeldete Vermieter von Ferienwohnungen. Die Stadt setzt auf die Mithilfe der Bürger und hat dazu eine eigene Meldeplattform im Internet eingerichtet. Unter dem Titel „Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ sind Bürger aufgerufen, der Verwaltung zu melden, wenn sie glauben, eine Wohnung werde illegal vermietet oder stehe leer.

Gemäß der neuen Satzung darf Wohnraum bis zu acht Wochen pro Jahr für Zwecke der legalen Fremdbeherbergung genutzt werden. Darüber hinaus bedarf die überwiegende Nutzung einer Wohnung zu anderen als Wohnzwecken der Genehmigung. Der Bußgeldrahmen gegen Verstöße wurde von 50 000 auf 500 000 Euro erhöht.

In Regensburg sieht man die Vermietung von Ferienwohnungen noch sehr gelassen. Im Mai 2016 hatte die Recherche des Amtes für Stadtentwicklung eine Anzahl von insgesamt 201 angebotenen Ferienwohnungen für das Stadtgebiet Regensburg ergeben. Das entsprach nach damaligem Stand einem Anteil von etwa 0,2 Prozent aller Wohneinheiten, teilte die Pressestelle der Stadt auf Anfrage der Mittelbayerischen mit.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hatte daraufhin am 29. November 2016 den Beschluss gefasst, vorerst keine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, da selbst bei einer Leerstandsquote von drei Prozent kein „größerer Mangel an Wohnraum festzustellen ist, allerdings dennoch ein Mangel an preiswerten Wohnungen“.

Ob diese Einschätzung von 2016 für die Boomregion Regensburg, in der Wohnraum bekanntermaßen knapp und zunehmend teurer ist, noch gelten kann, wird der Stadtrat nach der Sommerpause entscheiden. Denn auch der Ferienwohnungsmarkt ist seit 2016 kontinuierlich gewachsen. „Im Mai 2018 wurden 376 Ferienwohnungen auf verschiedenen Internetplattformen im gesamten Stadtgebiet angeboten.

Dies entspricht aktuell einem Anteil von knapp 0,4 Prozent aller Wohneinheiten in Regenburg“, teilte Juliane von Roenne-Styra mit. Die Leiterin der Pressestelle bewertete die Zahlen als nicht so gravierend, dass aus Sicht der Stadt eine Zweckentfremdungssatzung erlassen werden müsste.

Wie auch immer nach der Sommerpause entschieden wird, eines gilt schon jetzt: Voraussetzung für das Betreiben einer Ferienwohnung ist eine bauordnungsrechtliche Genehmigung, da eine Nutzungsänderung in einem gewerblichen Betrieb vorliegt.