Straubing/Regensburg
Anwalt: Moshammer-Mörder soll noch im Januar abgeschoben werden

17.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:00 Uhr
Der Modezar Rudolph Moshammer hält sein Hündchen „Daisy“. −Foto: dpa

Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Irakersoll in Kürze in sein Herkunftsland abgeschobenwerden.



Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, kündigte an, der Flug sei noch im Januar geplant. „Es gibt keine juristischen Hürden mehr und auch keine bürokratischen“, sagte Ahmed am Dienstag. Sein Mandant wolle die Abschiebung. Der 43-Jährige wird das Flugzeug in seinem Herkunftsland als freier Mann verlassen.

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen hatte mitgeteilt, mittlerweile habe Irak die Identität des Mannes anerkannt. Das notwendige Passersatzpapier liege vor. „Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen.“

Zentrale Voraussetzungen für Abschiebung geschaffen

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Der Mann dürfte dann lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt.

Damit sind die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen. Deshalb hatte Ahmed denAntrag auf vorzeitige Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen. Ziel sei die Abschiebung.

Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief. Ein Gutachter hatte den Mann laut Ahmed aber als in Deutschland noch nicht entlassungsreif eingestuft, weil er hierzulande kein soziales Umfeld habe. Das sei im Irak anders.

Mit einem Stromkabel erdrosselt

Der Mann war um die Jahrtausendwende nach Deutschland gekommen, weil er als Kurde im Irak verfolgt wurde. Deshalb konnte er damals in Deutschland bleiben. Im Januar 2005 nahm Moshammer ihn mit in sein Haus im Münchner Vorort Grünwald, wo der Iraker ihn mit einem Stromkabel erdrosselte. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen zuvor auf der Straße angesprochen.

Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

− dpa