Erneut ist der Streit darüber entbrannt, ob die noch immer andauernden Eingriffe in die Grundrechte der Bürger vom Impfstatus abhängig gemacht werden sollen. Neuerlichen Schub in der Debatte kam am Wochenende von Kanzleramtsminister Helge Braun, selbst studierter Mediziner: Er sagte, dass bei höheren Inzidenzen der Kinobesuch nur für Geimpfte möglich sein könne. Doch ist das überhaupt konform mit dem Grundgesetz? Der Regensburger Professor Dr. Gerrit Manssen, Spezialist für Verfassungsrecht, hält die Unterscheidung nach Impfstatus für unproblematisch. Widerspruch bekommt er von einer...