Unglücksfall
Das lange Warten nach dem Brand

2014 ging das Studio des Regensburger Fotografen Uwe Moosburger in Flammen auf. Seither kämpft er um Schadensersatz.

14.02.2018 | Stand 16.09.2023, 6:08 Uhr

Die Nacht des Feuers: Am 10. April 2014 wurde das Fotostudio von Uwe Moosburger durch einen Schwelbrand zerstört. Fotos (2): altrofoto.de/Moosburger

Der Brand in der Einsteinstraße 7 liegt fast vier Jahre zurück. Ein neues Gebäude steht inzwischen an Stelle des alten Fotostudios, das zum Zeitpunkt des Brands am 10. April 2014 erst fünf Jahre alt war.Ein Schwelbrand unter dem Bitumendach des Holzgebäudes zerstörte Dach und Dachstuhl und die gesamte Einrichtung, von Büromaterial über Möbel und Böden bis zum teueren Foto-Equipment.Das Bildarchiv des Fotografen hatte die Feuerwehr zwar im letzten Augenblick gerettet, aber ansonsten stand der Selbstständige vor den Trümmern seiner Existenz.

„Ohne den Rückhalt meiner Freunde, meiner Kunden und vor allem meiner Frau Dobra hätte ich damals vielleicht nicht weitergemacht“, erzählt der Fotograf. Auftrieb gab ihm auch die Geburt seiner Tochter Marie sechs Wochen nach dem Brand. Moosburger nahm die Herausforderung an, die sich vor allem als eine Endlosauseinandersetzung mit Versicherern und Gutachtern herausstellen sollte.

Bauen hat sich extrem verteuert

Der Fotograf hat durch den Kampf mit den Versicherungen viel Zeit verloren. Zeit, in der er sein Geschäft in gemieteten Räumen weiterführte, in der zusätzliche Kosten entstanden sind, in der sich nicht zuletzt das Bauen des neuen Studios am gleichen Standort eminent verteuert hat. Für den Geschädigten waren zunächst seine eigenen Versicherungen maßgebend: seine Geschäftsinhaltsversicherung, die einer Hausratsversicherung im privaten Bereich entspricht, und seine Gebäudebrandversicherung.

Schwieriger waren die Verhandlungen mit der Gebäudebrandversicherung Ergo, die sich der MZ gegenüber mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußerte. „Sie hat von Anfang an offen gelassen, ob sie das als Sanierungsfall oder als Totalschaden sieht.“ Erst habe die Gutachterin der Versicherung von seinen ehemaligen Architekten eine Kostenberechnung machen lassen und diese mit den Kosten eines Neubaus verglichen. In diesem kam sie dann wegen der Abnutzung auf rund 100 000 Euro weniger Ausgleichsanspruch für einen Neubau. Im Dezember 2014 wurde das Geld gemäß dem Gutachten ausbezahlt. „Aber mit dem Geld hätte ich nicht mehr bauen können“, sagt Moosburger.

„Bei einem Abriss hätten wir ja unsere eigenen Beweise vernichtet.“Uwe Moosburger

Im Januar 2015 hatte die Ergo Moosburger bei einem Ortstermin gefragt, weshalb er denn nicht schon im Sommer nach dem Brand wieder zu bauen begonnen hatte. „Aber womit hätte ich denn bauen sollen? Das alte Gebäude war ja beliehen. Und wer gibt einem denn Geld, wenn man keine Sicherheiten mehr hat? Das fand ich schon dreist!“, empört sich Moosburger auch heute noch. Dazu kam, dass er das alte Gebäude nicht abreißen konnte, bevor die Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht beigelegt war. „Wenn es zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren gekommen wäre, hätten wir nicht bauen können. Denn bei einem Abriss hätten wir ja unsere eigenen Beweise vernichtet.“

Unmittelbar nach dem Brand waren sich die Brandsachverständigen vor Ort einig, dass das Feuer mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Mitarbeiter des Holzbauunternehmens bei Schweißarbeiten an der Bitumenschicht des Daches verursacht worden ist. Trotz eines eindeutigen Gutachtens, das die Geschäftsinhaltsversicherung in Auftrag gegeben hatte, dauerte es bis November 2015, also mehr als eineinhalb Jahre, bis die Allianz als Haftpflichtversicherung des Holzbauers die Verursachung eingestand. „Ich bin dummerweise lange nicht an das Gutachten herangekommen.“ Dieses belegt laut Moosburger, dass der Verursacher, der für die MZ nicht zu sprechen war, Vorschriften missachtet habe.

Warum die Versicherung eineinhalb Jahre brauchte, um zu dem Urteil zu gelangen, dass der Brand tatsächlich von ihrem Klienten verursacht worden ist, ist Moosburger schleierhaft. Sabine Schaffrath, Pressesprecherin der Allianz Deutschland AG, begründet dies damit, dass die Versicherung oft erst sehr spät an Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft herankomme.

„Unsinn!“, kommentiert das der Fotograf. „Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach sechs Wochen eingestellt, da sie bei dem Verursacher kein fahrlässiges schuldhaftes Verhalten feststellen konnte.“

Weitere 13 Monate

Der Gebäudeversicherer räumte Moosburger nach dem genannten Ortstermin ein, einen zweiten Gutachter hinzuziehen, der sich mit der ersten Gutachterin in einem außergerichtlichen Sachverständigen-Verfahren einigen sollte. Auch dies dauerte ewig, 13 Monate genau gesagt, unter anderem weil die Gutachterin ihrem Kollegen Unterlagen und Messergebnisse nicht zur Verfügung stellte und ihn auf einen Gesprächstermin warten ließ. Erst im Februar 2016 verständigten sich die Gutachter: Von den fehlenden 100 000 Euro erhielt Moosburger 80 000.

Dank der langen Wartezeit wurde der Neubau in nahezu gleicher Größe und Kubatur sehr viel teuerer als der alte. „Der Rohbau für den Holzbau lag bei 140 000, der für den Neubau bei 250 000 Euro“, nennt der 53-Jährige ein Beispiel. „Wir haben das Geld für das alte Gebäude bekommen“, sagt Moosburger. Doch wegen der Kostensteigerung um 25 bis 30 Prozent sind mehr als 150 000 Euro noch offen. Der Kampf um die Schadensregulierung ist noch nicht zu Ende.

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