Justiz
Eine Viertelmillion Euro abgezweigt

Der Ex-Geschäftsführer einer Firma aus dem Kreis Regensburg musste sich wegen Untreue und Steuerhinterziehung verantworten.

20.12.2018 | Stand 16.09.2023, 5:50 Uhr

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger Helmut Mörtl Foto: Boeselager

Der Geschäftsführer (47) einer Metallbaufirma aus dem Landkreis soll über Jahre hinweg hohe Geldbeträge aus dem Unternehmen abgezweigt und für private Zwecke verwendet haben. Die Folge: Der Betrieb musste Insolvenz anmelden. Am Mittwoch stand der leitende Angestellte wegen gewerbsmäßiger Untreue und Bankrotts in 55 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 15 Fällen vor dem Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen. Denn die illegal entnommenen Einkünfte tauchten nicht in den Steuererklärungen auf. Die Höhe der hinterzogenen Steuern summiert sich auf 141 533 Euro. Den Schaden für die Firma bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 244 745 Euro für die Jahre 2013 bis 2015. Die Taten in den zwei Jahren davor (weitere 115 000 Euro) sind inzwischen verjährt.

Kokain führte in den Abgrund

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte so vorgegangen sein: Er erklärte einem Geschäftspartner, die GmbH bekomme kein Geld mehr von der Bank. Deshalb sollten Aufträge künftig in bar beglichen werden. So geschah es. Doch die pro Jahr fünfstelligen Beträge flossen nicht in die Firma, sondern in die Taschen des Geschäftsführers.

Verteidiger Helmut Mörtl erklärte für seinen Mandanten, dieser und sein Vater hätten die Firma vor vielen Jahren gegründet. Der Betrieb lief gut, bis der Angeklagte 2007 kokainsüchtig und in der Folge straffällig wurde. Er kam 2008 wegen schwerer räuberischer Erpressung für mehr als drei Jahre in Haft.

„Es würde einen Existenzgefährdung der Firma und einen ungleich höheren Schaden für mich darstellen, wenn er eingesperrt würde und dort nicht mehr tätig sein könnte.“Die Ex-Partnerin des Angeklagten

Vorzeitig auf Bewährung entlassen, absolvierte er erfolgreich eine Therapie. In der Zwischenzeit hatte sich seine Lebens- und Geschäftspartnerin, mit der er ein Kind hat, von ihm getrennt. Um das Überleben der Firma zu sichern, übertrug der Mann das Unternehmen an sie und ihren Vater. Nach der Haftentlassung durfte der 47-Jährige dort für 1000 Euro im Monat weiterarbeiten, fungierte aber de facto als Geschäftsführer. Der Frust sei groß, die Einkünfte seien gering gewesen. So sei es zu den illegalen Entnahmen gekommen, sagte Mörtl. Ein stattlicher Teil davon sei für Geschenke an und Urlaube mit dem Kind drauf gegangen.

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Nach der Insolvenz der Firma sei ein Nachfolge-Unternehmen gegründet worden, so der Verteidiger, das inzwischen wieder Gewinn erwirtschafte. Der Angeklagte habe dort de facto die gleiche Funktion wie früher, bei 1000 Euro Gehalt, um den Schaden wieder gut zu machen. Er habe inzwischen die Hälfte der Forderungen des Finanzamtes zur Hälfte beglichen. Auch die Gesellschafter der Firma wollten, „dass der Angeklagte die Geschäfte fortführt“, so Mörtl.

Bewährung und Geldstrafe

Die Ex-Partnerin des 47-Jährigen brach eine Lanze für den Angeklagten: „Er ist der einzige Know-how-Träger. Es würde einen Existenzgefährdung der Firma und einen ungleich höheren Schaden für mich darstellen, wenn er eingesperrt würde und dort nicht mehr tätig sein könnte.“ Auch der Chef der Partnerfirma gab an, er wolle mit dem Angeklagten weiter Geschäfte machen. Wenn dieser aber nicht mehr Ansprechpartner sei, „eher nicht.“

Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten zwei Jahre und sieben Monate Haft. Der Verteidiger plädierte angesichts der Gesamtumstände noch auf eine Bewährungsstrafe. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Alexander Guth verurteilte den Geschäftsmann zu einer Kombination aus zwei Jahren Haft mit Bewährung plus einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 45 Euro.

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