Verordnung Feuerwerksverbot in der Altstadt
Die Stadt Regensburg hat für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für weite Teile der Innenstadt erlassen.

Regensburg.Das Regensburger Feuerwerksverbot gilt von 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar 2021, 5 Uhr, auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark, sowie allen öffentlichen Flächen in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd.
Betroffen sind auch die Nibelungenbrücke, die Eiserne Brücke, die Steinerne Brücke, der Eiserne Steg, die Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), die Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, der Pfaffensteiner Steg, der Grieser Steg, die Oberpfalzbrücke und die Protzenweiherbrücke.
Kein Feuerwerk auf Balkonen
Auf privaten Flächen ist das Böllern zwar prinzipiell erlaubt, doch muss unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz – auch nach oben – zur Verfügung steht. Um schwere Unfälle zu vermeiden, warnt die Stadt dringend davor, Feuerwerkskörper in engen Hinterhöfen oder gar auf Balkonen zu zünden.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass die landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt ist, auch an Silvester gilt, und dass gemäß dieser Verordnung an Silvester und Neujahr Versammlungen untersagt sind.
Kontaktbeschränkungen bleiben in Kraft
Auch die sonstigen Regelungen dieser Verordnung gelten an Silvester und Neujahr, das betrifft etwa die allgemeine Ausgangsbeschränkung, die Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sowie das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
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