Was im Juli 2020 zur Vergiftung einer 35-Jährigen geführt hat, bleibt ungeklärt. Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts in Regensburg hat den Noch-Ehemann der Mutter von zwei Kindern freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 47-Jährigen angeklagt, weil sie ihm vorwarf, der Frau den Blutverdünner Marcumar ins Essen gemischt zu haben. Hintergrund soll die Trennung des Paares gewesen sein.
Als „Indizienprozess ohne Indizien“ hatte Strafverteidiger Johannes Büttner den Prozess gegen seinen Mandanten auch im Plädoyer bezeichnet. Sechs Prozesstage befragte das Schwurgericht eine Vielzahl von Zeugen, die teils sehr unterschiedliche Sichtweisen auf den Angeklagten und seine Noch-Ehefrau hatten.
Für eine Verurteilung des Mannes reichte das nach Überzeugung des Gerichts am Ende nicht. Denn konkrete Beweise für die Tat fanden sich keine. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte Vorsitzender Richter Dr. Michael Hammer in seiner Urteilsbegründung.