Kommentar
Geimpfte schützen sich doch selbst

01.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:57 Uhr
Dr. Christian Eckl −Foto: Uwe Moosburger

Nur, weil sich die meisten Menschen an Gesetze und Regeln halten, heißt das noch nicht unbedingt, dass sie richtig sind. Beispiel 3G-Regeln: Was wurde in diesem Land schon darüber diskutiert, wenn der Datenschutz im Feuer stand?

Mancher warnte davor, dass für die Verfolgung von Straftaten erhobene Daten ja im Falle eines Systemwechsels in die falschen Hände geraten könnten. Wehret den Anfängen, hieß es dann oft: Big Brother, der unsichtbare Diktator aus George Orwells Roman 1984, wurde als Menetekel-Figur an die Wand gezeichnet. Plötzlich spielt der Datenschutz überhaupt keine Rolle mehr.

In der Kneipe zücken alle brav ihren Impfnachweis. Und auch in Büros werden Schnelltests verteilt. Es ist denkwürdig, dass Arbeitnehmer zwischenzeitlich ihre Gesundheit nachweisen müssen, damit sie überhaupt an ihren Arbeitsplatz dürfen. Wer Mitarbeiter dazu zwingt, ihren Impfstatus offenzulegen, der führt die Impfpflicht durch die Hintertür ein. Dann lieber gleich mit offenem Visier und Impfpflicht in bestimmten Berufsgruppen, bei denen man andere gefährdet.

Das Argument, man würde ungeimpft seine Kollegen gefährden, ist wissenschaftlich nicht belegt. Jeder hat zwischenzeitlich ein Impfangebot erhalten. Bislang ist bekannt, dass Geimpfte so gut wie nie schwere Verläufe haben. Geimpfte sind also geschützt. Die Ungeimpften müssen sich deshalb nicht erklären. Der Arbeitgeber sollte sie also nicht dazu zwingen dürfen.