Überraschung für die Schuhbranche: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen. „Diese Regelung gilt ab sofort“, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Freude bei den Regensburger Schuhhändlern ist groß. Trotzdem wird auch Kritik laut.
Das Gericht zählt Schuhgeschäfte damit zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz...