Kommentar
Getestet, geimpft oder maximal genervt?

26.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:55 Uhr
Dr. Christian Eckl −Foto: Uwe Moosburger

Kürzlich in einer Regensburger Gastronomie: Ein Wirt klagt sein Leid. Seit Montag gelten die 3G-Regeln in Regensburg. Doch für den Asiaten, der sehr gut Deutsch spricht, sind die Bestimmungen schwer zu verstehen. Das liegt nicht allein an der Juristen-Sprache, mit der amtliche Bekanntmachungen der Stadt oder Verordnungen des Freistaates daherkommen. Es ist auch die Kommunikation der Regeln. Und das ist auch kein Wunder.

Denn die Stadt veröffentlichte am Sonntag einfach ein DIN-A4-Blatt, in dem die Neuregelungen zwar verkündet wurden. Aber statt aufzuzählen, welche Regelungen gelten, verwies sie einfach auf die Homepage des Ministerialblattes. Darin ist zwar die jetzt geltende Verordnung verlinkt, aber nicht die seit Freitag geltenden Regelungen. Diese aber geben Hinweise darauf, was denn nun gilt.

Der Wirt war deshalb so verzweifelt, weil er dachte, er müsse für Kinder ab sechs Jahren einen Test oder einen Genesenen-Nachweis verlangen. Das steht auch in der Tat so in der „Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“. Ausnahmen gelten nur bei Schülern, wenn diese getestet werden. Doch derzeit sind Ferien. Also: Testnachweis, ja oder nein?

Aus dem vielleicht gut gemeinten 3G-Regelwerk „Getestet, genesen oder geimpft“ ist längst ein maximales Genervt geworden. Politik darf sich nicht wundern, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit durch ein solches Vorgehen völlig verliert.