Pandemie
Haben Schüler Impfnachweise gefälscht?

In Regensburg sollen digitale Impzertifikate unrechtmäßig nachgemacht worden sein. Die Polizei ermittelt.

29.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:39 Uhr
Regensburger Berufsschüler sollen angeblich Impfnachweise gefälscht haben. −Foto: Soeren Stache/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild-Pool

Die Kriminalpolizei Regensburg ermittelt wegen eines Anfangsverdachts hinsichtlich des Fälschens von Impfnachweisen unter Schülern. Die Polizei rät Eltern, deshalb das Gespräch mit ihren Kindern zu suchen.

Im Oktober erhielt die Polizei einen Hinweis, dass sich möglicherweise Schüler einer Regensburger Berufsschule unrechtmäßig digitale Impfzertifikate ausstellen lassen. Hierzu würden am Impfpass einer geimpften Person die Heftklammern gelöst, die Doppelseite mit den Covid-19 Impfungen herausgetrennt und ebenso in den Impfpass einer nicht geimpften Person eingefügt.

Diese nicht geimpfte Person hätte so die Möglichkeit, sich mit dem Impfpass in einer Apotheke ein digitales Zertifikat und so fälschlicherweise einen Impfnachweis in der Covid-App oder der Corona-Warn-App, welches sie als „geimpft“ ausweist, zu verschaffen.

Kein Kavaliersdelikt – sondern strafbar

Die Polizei warnt vor dieser Vorgehensweise. Sie bittet auch Eltern, zu diesem wichtigen Thema das Gespräch mit ihren Kindern zu suchen und diese zu sensibilisieren. Das Fälschen beziehungsweise Verwenden von falschen Impfnachweisen ist kein Kavaliersdelikt. Hierdurch werden Fortschritte zur Bekämpfung der Pandemie und damit die Gesundheit vieler gefährdet!

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der einen Impfnachweis für sich fälscht oder verwendet, sondern auch derjenige, der ihn hierbei unterstützt - etwa indem er seinen Impfpass zur Verfügung stellt.

Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich

Im oben geschilderten Fall ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg wegen des Verdachts der „Urkundenfälschung“ beziehungsweise „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Die Strafandrohung hierfür liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg weist darauf hin, dass diese Delikte keinesfalls der Bagatellkriminalität zugeordnet werden. „Die Täter werden vielmehr konsequent und mit Nachdruck verfolgt.“, so der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller.