Justiz
Impfdrängeln: kaum strafbare „Sauerei“

Wer sich die Spritze gegen Corona erschleicht, ist aktuell wohl selten zu belangen. Anders sieht es beim Impfpass aus.

14.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:58 Uhr

Impfdrängler stehen am Pranger. Sie schummeln, lügen, täuschen, um die Spritze zu bekommen, die ihnen noch gar nicht zusteht. Kann man sie dafür belangen? Die Mittelbayerische fragt nach.

„Eine Sauerei, aber nicht strafbar“, so resümiert Dr. Peter Rauscher seine Antwort auf Nachfrage der Mittelbayerischen. Der Regensburger Rechtsanwalt bezieht sich auf Fälle, wie sie zuletzt aus einem Impfzentrum geschildert wurden: Eine Akademikerin Anfang 40 gab bei der Anmeldung eine Reihe Krankheiten an, von denen sie keine einzige belegen konnte. Rauscher sagt: „Das ist eine Lüge, das ist...

Plus-Logo

Jetzt weiterlesen. Wählen Sie Ihren Zugang:

Kostenfrei weiterlesen
  • 5 Plus-Artikel pro Monat frei
  • kostenfreier M-Plus Newsletter
  • keine Verpflichtung
Jetzt registrieren
M-Plus - mtl. kündbar
mtl. 10,99 €
mtl. 10,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle M-Plus-Artikel
  • Monatlich kündbar
  • Für Printabonnenten zum Sonderpreis von mtl. 1,99 €
Jetzt abonnieren
M-Plus - Jahres-Abo
mtl. 7,99 €
mtl. 7,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle M-Plus-Artikel
  • Ein Jahr zum Vorteilspreis lesen
  • Sie zahlen 12 Monate nur 7,99 € statt 10,99 €
Jetzt abonnieren

Sie sind bereits registriert oder Plus-Abonnent?