Impfdrängler stehen am Pranger. Sie schummeln, lügen, täuschen, um die Spritze zu bekommen, die ihnen noch gar nicht zusteht. Kann man sie dafür belangen? Die Mittelbayerische fragt nach.
„Eine Sauerei, aber nicht strafbar“, so resümiert Dr. Peter Rauscher seine Antwort auf Nachfrage der Mittelbayerischen. Der Regensburger Rechtsanwalt bezieht sich auf Fälle, wie sie zuletzt aus einem Impfzentrum geschildert wurden: Eine Akademikerin Anfang 40 gab bei der Anmeldung eine Reihe Krankheiten an, von denen sie keine einzige belegen konnte. Rauscher sagt: „Das ist eine Lüge, das ist...