Slackliner von Stadt gebremst
In Regensburg gilt: Balancieren verboten

20.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:21 Uhr
Slacklines können Bäume beschädigen. −Foto: Kneffel/dpa

Die hippen Seiltänzer sind spektakulär anzuschauen: In Grünanlagen wie dem Grieser Spitz demonstrieren regelmäßig Slackliner ihre Kunst, auf einem zwischen zwei Bäumen gespannten Gurtband zu balancieren.

Was kaum einer weiß: Laut städtischer Grünanlagensatzung ist das gar nicht erlaubt. Um diese Rechtslage zu verdeutlichen, wird das Slacklining-Verbot nun explizit in der Satzung genannt. Der Grund dafür ist der Baumschutz.

Wie die Stadtverwaltung erläutert, üben die Slacklines Zugkräfte von bis zu mehreren Tonnen an den Bäumen aus. Selbst bei der Verwendung breiter Gurte und von Stammschutzmanschetten könnten Schäden an den Bäumen entstehen und sich negativ auf die Wasser- und Nährstoffversorgung auswirken.

Gelockert wird hingegen das im Sommer 2020 ausgesprochene Verbot des Abspielens elektronisch verstärkter Musik in den Grünanlagen. Dieses gilt künftig nur noch zwischen 22 und 6 Uhr.

− rw