Der Grat zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen ist bisweilen sehr schmal. Dies musste am Dienstag auch ein 46-jähriger arbeitsloser Elektriker aus Regensburg erfahren, der vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts angeklagt war. Er hatte im Mai dieses Jahres in einem Supermarkt im Köwe-Center zwar „nur“ zwei Dosen Whisky-Cola für 4,48 Euro mitgehen lassen, aber dennoch nicht nur einen einfachen Diebstahl, sondern ein Verbrechen begangen. Die Strafe fiel entsprechend deutlich aus.
Den Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen macht die im Strafgesetzbuch für eine...