Debatte
Jetzt sind MZ-Leser dran: Wie gut ist die Stadtverwaltung wirklich?

25.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:15 Uhr
Die Stadt Regensburg beschäftigt derzeit etwa 4000 Mitarbeiter. −Foto: dpa

Im Regensburger Stadtrat gibt es derzeit eine hitzige Debatte zur Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Sind wirklich viele Bürger mit dem Service unzufrieden, wie eine CSU-Stadträtin sagt? Wie ist es wirklich? Schreiben Sie uns und berichten Sie von persönlichen Erfahrungen.

Die CSU-Fraktion hatte im September 2020 die Debatte losgetreten und gefordert, dass aus Kostengründen das Personal reduziert werden muss. Von der SPD gab es sofort Gegenwind. Im Stil eines Burgfriedens wurde dann der Beschluss gefasst, dass zunächst ein externes Unternehmen beauftragt werden soll, um den Personalstand der Stadt unter die Lupe zu nehmen.

Fast zwei Jahre dauerte es, bis das Ergebnis nun im Stadtrat vorgestellt wurde. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass Regensburg deutlich höhere Personalausgaben als vergleichbare Städte hat. Als Sofortprogramm will die Stadt zunächst einen weiteren Stellenaufbau eindämmen und für das kommende Jahr höchstens 15 neue Stellen schaffen. Ansonsten will sie nun selbst nach Ursachen und Sparpotenzialen forschen.

Debattiert wird aber weiter heftig. CSU-Stadträtin Bernadette Dechant sagte, dass es immer wieder Beschwerden über schlechte Erreichbarkeit, lange Bearbeitungszeiten, unklare Zuständigkeiten und mangelnden Service gebe. Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer trat dieser Schilderung entgegen: „Das ist nicht, wie ich die Regensburger Stadtverwaltung beschreiben würde.“

Doch wie ist es wirklich? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Schreiben Sie uns eine Mail an regensburg@mittelbayerische.de mit dem Betreff: Stadtverwaltung. Egal ob Lob oder Kritik – wir werden die Stadt damit konfrontieren. Bei den Zuschriften bitten wir um einen sachlichen Ton und darum, sich auf Berichte über die Serviceleistung der Verwaltung zu beschränken – und nicht über Probleme, die sich alleine aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ergeben.