Gerade erst hat der Bundesrat das Gesetz beschlossen, ab 1. Juni soll es bereits greifen: Statt den Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sollen Geflüchtete aus der Ukraine nun Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII bekommen. Das heißt im Klartext: Grundsicherung.
Die Umsetzung des kurzfristig beschlossenen Gesetzes ist laut Edelgard Strobel, stellvertretender Geschäftsführerin des Jobcenters Regensburg, ein Kraftakt. Das liege vor allem an den vielen Geflüchteten: 1700 Personen, beziehungsweise 900 Bedarfsgemeinschaften aus der Ukraine, die bisher vom Amt für Soziales versorgt...