Lebender Fisch als Köder: Angler muss Geldbuße zahlen

21.03.2007 | Stand 21.03.2007, 18:25 Uhr

Wer mit einem lebenden Fisch angelt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz! Aus diesem Grund hatte ein 47-Jähriger einen Strafbefehl über 1600 Euro bekommen – gestern wurde sein Einspruch vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Einzelrichterin verurteilte den Angeklagten, reduzierte aber die Geldbuße auf 500 Euro (25 Tagessätze zu je 20 Euro).

Der Vorfall passierte am 19. September 2006 um 20.30 Uhr an der Almer Grube bei Tegernheim in Donaunähe. Der Weiher gehört der Stadt und ist an den Regensburger Anglerbund mit 1200 Mitgliedern verpachtet. In der Ex-Kiesgrube tummeln sich 34 Sorten Weißfische, auch Raubfische wie Zander, Waller, Hecht.

Der 47-Jährige, ein gelernter Maler, ehemals Mitglied im Anglerbund und inzwischen aus dem Verein geworfen, wollte Raubfische angeln. Er hatte ein Rotauge als Köderfisch aufgespießt – an seiner Seite ein 45-jähriger Anglerkollege, ein Installateur.

Es war kalt und dunkel. Plötzlich tauchte der Fischereiaufseher des Vereins mit Kopflampe auf und kontrollierte den 47-Jährigen. Auf Grund der belastenden Aussage des Aufsehers kam es dann auch zum Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 40 Euro.

Gestern machten der Angeklagte und der für das Gericht glaubwürdige Belastungszeuge unterschiedliche Aussagen. Der Angler sagte sinngemäß: Das fünf Zentimeter lange Köder-Fischlein war tot. Ich habe den Fisch vorher auf den Boden geschmissen. Der Kontrolleur konterte: Der Köderfisch, von der Angel genommen und auf die Hand gelegt, lebte noch. Maul und Kiemen bewegten sich. Wieder im Wasser, ist das Rotauge weggeschwommen.

In einer Pause überzeugte der Verteidiger seinen Mandanten davon, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf den Rechtsfolgenausspruch zu beschränken, was meint: Die Tat wird eingeräumt, es geht nur noch um die Höhe der Geldstrafe.

Die Richterin kam in ihrem Urteil zu dieser Überzeugung: Der Fall von Tierquälerei liegt „an der unteren Grenze“. Der Angeklagte, nach eigenen Angaben mit 40 000 Euro verschuldet und Arbeitslosengeld-Bezieher, muss 500 Euro zahlen. Ratenzahlung (50 Euro monatlich) ist möglich.

„Ein viel zu mildes Urteil“, kommentierte ein älterer Prozessbeobachter, Mitglied im Vorstand des Regensburger Anglerbundes, das Urteil der Richterin. Der Senior bezog sich auf das Urteil gegen den 45-jährigen Anglerkollegen des Angeklagten, der wegen derselben Sache (Tierquälerei, Angeln mit einem lebendigen Fisch) zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden war.