Seit Mittwoch gilt das geänderte Infektionsschutzgesetz. Es bringt Mediziner, vor allem die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte, auf die Palme: Praxis-Mitarbeiterinnen und auch Eltern, die ihre kranken Kinder zum Doktor begleiten, müssen einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest machen. Ob sie geimpft oder genesen sind, spielt keine Rolle. Nur die Patienten selbst sind ausgenommen. Guido Judex vom Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit hat am Dienstagabend per Push-Nachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) davon erfahren. „Das ist viel zu kurzfristig und nicht...